Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Alles, was noch mit den BMW - K - Modellen zu tun hat.

Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon OSM62 » 24.09.2015, 10:57

Hallo Leute,
hier ein sehr wichtiges Gerichtsurteil zum fahren in der Gruppe:
http://www.versicherungsjournal.de/mark ... p?auto=yes
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon killroy » 25.09.2015, 06:50

Oh ha- gut zu wissen.
Man fährt ja auch versetzt in der Gruppe aber den Sicherheitsabstand hälst ja dennoch nicht ein. Aber auch bei geführten Touren wird dieser nicht eingehalten...
Ich habe mal in Bremen beim " Motorradfrühling" mitgemacht- eine Aktion vom THW, DRK und der Polizei. Wir sind unter Polizeischutz in Kollone gefahren- also versetzt zum Vordermann aber auch hier ohne den Sicherheitsabstand. scratch
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon 3rad » 25.09.2015, 12:42

killroy hat geschrieben:Oh ha- gut zu wissen.
Man fährt ja auch versetzt in der Gruppe aber den Sicherheitsabstand hälst ja dennoch nicht ein. Aber auch bei geführten Touren wird dieser nicht eingehalten...
Ich habe mal in Bremen beim " Motorradfrühling" mitgemacht- eine Aktion vom THW, DRK und der Polizei. Wir sind unter Polizeischutz in Kollone gefahren- also versetzt zum Vordermann aber auch hier ohne den Sicherheitsabstand. scratch


fahr mal mit halben Tacho abstand plemplem geht gar nicht im Alltag
da hast du immer ne Dose die überholt und dazwischen reinrutscht. Ist doch auch normal, bei 100 machen 50m Abstand arbroller
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon gsx_martin » 25.09.2015, 15:59

Aus dem Artikel:
"Denn bei einer Geschwindigkeit von zum Unfallzeitpunkt 60 km/h hätte der Anhalteweg bei bester Bremssituation 29 Meter betragen. Der Abstand der Motorräder untereinander betrug nach der Aussage eines Zeugen jedoch allenfalls fünf Meter."

Nicht einhalten des Sicherheitsabstandes bei Gruppenfahrten kommt sicherlich häufig vor.
Wenn allerdings bei 60km/h nicht einmal 5 Meter Abstand eingehalten werden, muss man sich auch nicht wundern, wenn man im Falle eines Falles nicht wundern, dass man nicht mehr ausweichen kann! Selber Schuld kann ich da nur sagen!
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon Moirana.Norge » 25.09.2015, 16:28

3rad hat geschrieben:
fahr mal mit halben Tacho abstand plemplem geht gar nicht im Alltag
da hast du immer ne Dose die überholt und dazwischen reinrutscht. Ist doch auch normal, bei 100 machen 50m Abstand arbroller


Und was empfiehlst Du als Alternative?
Zuletzt geändert von Moirana.Norge am 26.09.2015, 06:09, insgesamt 1-mal geändert.
Ich brauche kein Ziel,
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon Chucky1978 » 26.09.2015, 02:41

3rad hat geschrieben:
killroy hat geschrieben:Oh ha- gut zu wissen.
Man fährt ja auch versetzt in der Gruppe aber den Sicherheitsabstand hälst ja dennoch nicht ein. Aber auch bei geführten Touren wird dieser nicht eingehalten...
Ich habe mal in Bremen beim " Motorradfrühling" mitgemacht- eine Aktion vom THW, DRK und der Polizei. Wir sind unter Polizeischutz in Kollone gefahren- also versetzt zum Vordermann aber auch hier ohne den Sicherheitsabstand. scratch


fahr mal mit halben Tacho abstand plemplem geht gar nicht im Alltag
da hast du immer ne Dose die überholt und dazwischen reinrutscht.

Sorry, finde das aber blödsinn. Man muss die paar Ausnahmen die es tatsächlich gibt nicht als Regel ansehen. Wer sagt, das er auf einer Landstrasse nicht zu sagen wir 95% immer den Abstand ordnungsgemäß oder gar größer einhalten kann, versucht das meiner Meinung nach auch erst gar nicht. Natürlich gibt es so fälle, und auf sehr stark befahrenen strecken insbesondere stockendem oder zähfließendem Verkehr zur Feierabendszeit kann das ja auch mal vorkommen, aber wir fahren ja nicht alle immer nur Mo-Fr von 08-10 und 16-18 Uhr am Kölner Ring entlang.
Gruß Ingo
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon Bärnd » 27.09.2015, 10:45

Vielleicht klingt das ein bisschen blöd hier - aber ich glaube dass ich auch in Kolonne den Sicherheitsabstand einhalte .... Und nicht nur 5 m bei 60 km/h in einer Kurve ....


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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon Bärnd » 27.09.2015, 17:10

Die Folge der Feststellung: "Es ist folglich von einer stillschweigende Vereinbarung der Beteiligten hinsichtlich einer gemeinsamen Regelverletzung, nämlich die Nichteinhaltung des in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes, auszugehen. Daher sind gegenseitige Haftungsansprüche auszuschließen mit der Folge, dass der Kläger leer ausgeht." ist.. die Haftpflichtversicherung zahlt nicht!
Daher nur eine Vollkasko des Vorausfahrenden wird seinen Schaden ersetzen (kein Schmerzensgeld oder sonstiges)..

Wir sollten daraus lernen:
1. jeder der mit einer Gruppe fährt muss darauf hingewiesen werden den Sicherheitsabstand einzuhalten,
2. am besten schriftliche Erklärungen vorher abgeben, ansonsten leistet hinterher keine Versicherung.

Erklärung sollte lauten... wir fahren zusammen mit den gleichen Zielen und halten uns alle an die StVO, als Kolonne / Gruppe haben wir keine Sonderrechte...

Unglaublich wie sich Versicherungen mithilfe von rechthaberischen Fahrern (die ja keine Fehler bei sich suchen) aus der Leistungspflicht heraus stehlen....
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon dehenner » 01.10.2015, 13:38

Im Falle ist man nicht als Gruppe unterwegs, wer beweisst das Gegenteil ...


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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon uniqueAndreas » 02.10.2015, 14:39

Also halber Tachoabstand ist mir dann doch zu gefährlich. Mein Tacho ist ja nur ca. 10 Zentimeter hoch! :shock:

LG Andy
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon Euklid » 02.10.2015, 16:39

Also Haftung und Schadenersatz ist ein Aspekt - ich kann das Urteil nachvollziehen, wenngleich es mir bzgl Gruppenhaftung doch etwas weit geht. Wichtiger finde ich allerdings die Gefahr für Leib und Leben, die ich ziemlich unmittelbar auf der Küstenstrasse in Kroatien mitbekommen habe: Eine Gruppe von 5 hochmotivierten Slowenen auf Sportsmannmoppeds hat etliche Fahrzeuge im Formationsflug überholt - auch gegenseitig. Nach einer leichten Linkskurve sind dann drei davon in einen entgegenkommenden, im spitzen Winkel links abbiegenden PKW, reingedonnert. Drei zerdengelte Motorräder, ein toter Motorradfahrer, wie die Verletzungen der anderen ausgesehen haben, weiss ich nicht. Also das ist mE noch ein deutlich wichtigerer Grund, als Gruppe Sicherheitsabstände einzuhalten.
Grüße
Helmut
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Re: Gerichtsurteil zum Fahren in der Gruppe

Beitragvon Siegerländer » 03.10.2015, 18:32

Ja ein wenig Vertand hat da wohl auch gefehlt.
Trotzdem nicht schön wenn Tote dabei herauskommen.
Wurde heute auch von einem NL überholt, der hatte 3 Engelchen, sonst wäre er auch.....
ich konnte noch passend bremsen.
Nodda
Uli
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