Valensino hat geschrieben:Etwas überrascht war ich, als ich in der MOTORRAD las, dass nach Kennfeldänderungen zum Beispiel via Power-Commander, Rapid-Bike u.s.f. die Betrieberlaubnis erlösche. Solche Geräte dürften im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden, liest man da. Sowas kann ja dann im Fall eines Falls Haftpflichtprobleme machen. Und auf dem Bild war dann sogar eine K 1200 S zu sehen!

aaalso, sagen wir mal so:
ein hersteller bringt ein neues modell auf den markt. darin enthalten sind
auch kennfelder und sonstiges gelumpe. er bekommt für dieses gerät nach
abnahme eine betriebserlaubnis auf innerdeutschen bzw. europäischen
straßen. also eine typenerlaubnis, in der gewisse spielräume möglich sind.
fummel ich an den werksseitigen kennfeldern rum, erlischt die betriebs-
erlaubnis, denn die gilt nur für werksseitige kennfelder. WENN sie dir
nachweisen können, daß du an den kennfeldern rumgefummelt hast.
die versicherer versichern nur geräte, die 'ne betriebserlaubnis haben,
also für den innerdeutschen bzw. europäischen straßenverkehr zugelassen
wurden. fummelst du an den kennfeldern, erlischt dein
versicherungsschutz. WENN sie dir nachweisen können, daß du an den
kennfeldern rumgefummelt hast.
warum wundert dich das?
schließlich brauchst du für jeden f*rz, den du an dein moped bastelst,
'ne e-nummer oder eine sauteure einzelabnahme.
trickst du an deinen werksseitig eingestellten kennfeldern, erlischt deine
betriebserlaubnis und der versicherungsschutz. punkt.
wir leben in deutschland, dem höchstreglementierten land auf gottes
weiter erde.
abhängig von der situation KÖNNEN sie dir nachweisen, daß du an den
kennfeldern rumgefummelt hast. und dann bist DU die ärmste sau auf
gottes erdboden.
hängt davon ab, wie risikofreudig du bist.
man MUSS halt nicht das letzte aus der kiste rausholen, man KANN. unter
gewissen bedingungen.