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BeitragVerfasst: 18.11.2007, 22:08
von HWABIKER
Um ganz sicher zu gehen, solltest Du das alte Öl ablassen.... :idea:


und danach die Probefahrt nicht vergessen... :P

BeitragVerfasst: 18.11.2007, 22:35
von Boxer-Olli
Hi Franks,
hatte auch schon mehrere Kupplungen die bei den K Modellen gewechselt wurden. Das Öl wurde dabei nicht gewechselt, ist aber auch nicht Nötig !
Eine auf Garantie erfolgte Reparatur verlängert nicht die Gewährleistung seitens des Herstellers, außer du bezahlst, dann ist es aber kein Garantiefall und somit hast du eine Gewährleistung auf die Reparatur :wink:
Also, hast du bezahlt oder nicht :?:
Grüße
OLLI

BeitragVerfasst: 18.11.2007, 23:09
von Boxer-Olli
Dann musst du selbst entscheiden, ob du deinem :D Vertraust oder selber eine Probefahrt machst.

BeitragVerfasst: 18.11.2007, 23:29
von Georg
Franks, kläre das mit deinem Freundlichen.

Lass die ein oder zwei Monate Übergangszeit wegen "Wintereinlagerung" garantieren.


Was willst du denn bei einer kurzen Probefahrt herausfinden?

BeitragVerfasst: 19.11.2007, 11:26
von golo
Dann machst eben eine zweijaehrige Garantieverlaengerung ...
In der Versicherung sind zwar explizit die Kupplung und Verschleisteile ausgenommen...
Die Kosten fuer neue Kupplung (wars die 6. oder 7.???) und neue Bremsscheiben
bei meinem 30000er Service, wurden aber trotzdem uebernommen. (Glaube aber eher
auf Kulanz)

Und zu Deinem speziellen Fall, die Probefahrt im Fruehjahr reicht auf alle Faelle!
Warum jetzt auf versalzten Strassen rumeiern ... ??? Selbst wenn sich im April, nach
der Garantiezeit ein Problem mit dem Kupplungswechsel herausstellt, der :lol: wird und
muss Dir den Austasuch natuerlich ordnungsgemaess und sauber ausfuehren.
Kann man ja ganz leicht anhand des Km Standes rausfinden wie viel du im Winter
gefahren bist ... da wuerd ich mir keine Gedanken machen!!!

Und wie gesagt ... das Problem Kupplung ist bei BMW bekannt ... warum wohl hab ich
nach Ablauf der "BMW Garantie" (2 Jahre) wohl noch die Kupplung getauscht bekommen.
(aber mit Anschlussgarantie)

BeitragVerfasst: 19.11.2007, 21:24
von torsten
In der Garantieverlängerung sind zwar Verschleißteile ausgenommen, darunter fällt auch die Kupplung, aber nur wenn sie Verschlissen ist und nicht wenn sie rupft oder quietscht. Also ich würd mir da weniger Gedanken drum machen, aber sicher dich bei deinem :lol: ab.

Gruß Torsten

BeitragVerfasst: 19.11.2007, 21:38
von 2TaktTreiber
Hi Franks,

ich gehe mal davon aus, daß Du die Reparatur beim Walz in Herrenberg machen läßt.
Dann brauchst Du Dir um das Öl keine Gedanken zu machen. Ich denke aber, auch jeder andere Händler, wird vorher das Öl ablaßen und nach der Reparatur wieder einfüllen, sofern es sauber ist.
Ich gehe mal davon aus, daß Du im nächsten Frühjahr ohnehin eine Jahresinspektion machen läßt und so lange würde ich das alte Öl noch drin lassen, obwohl man eigentlich in die Winterpause mit frischem Öl gehen soll, wegen des Schwefels.
Genauso verhält es sich mit der Gewährleistung. Der Händler kann anhand des Tachostandes ja sehen, daß Du nicht gefahren bist.
Ich habe Gott sei Dank keine rupfende Kupplung - Klopf auf Holz - da ist die Frage, wie schnell würde das wieder auftreten. Es kann also sein, daß Du es ohnhin erst viel später bemerkst, nach Ablauf der Gewährleistung.

Viele Grüße,
Franz

BeitragVerfasst: 20.11.2007, 00:32
von Boxer-Olli
Hi Franks,
diese Frage (auch welches ÖL) geistert immer durch alle Foren und für manche ist es eine Glaubensfrage. Vom Hersteller und Ölindustrie aus NEIN.
Wenn du für dich ein gutes Gefühl haben willst, Wechsel. Wenn du auf den € schaust, lass es drin :lol:
Grüße
OLLI