GAZ66 hat geschrieben:Also von nem Verbot der Engschrift hab ich noch nie was gehört. Ich habe meine KR diesem April zugelassen.
Hier im Chemnitzer Land gibts überhaupt keine Probleme mit der Größe des Schildes. Ich habe GC und 2 Buchstaben und die 2 auf nem 22er Schild.
Mein lieber GAZ66,
ein 22er Schild ist ja auch nichts besonderes . Das gibt es fast überall .
Ziel ist 20er und kleiner . Das geht oft nur mit Engschrift .
Die ist nicht verboten , sondern eher behördlich nicht erlaubt .
Das ist ein kleiner Unterschied , die der Landrat bestimmt .
Bei uns ist ein Stempel im Schein " großes Schild abgestempelt "
Größe und Standart sind in VIE 22er Schilder . Da gibt man sich aber von Behördenseite Mühe , kleine Kombinationen für Kräder zu reservieren . Muß auch mal gelobt werden .
Das mit dem manipulieren führt zu nichts .
TÜV und Zulassungsstelle sind nicht mehr Blöde !
Die kennen auch diverse Foren und lesen mit . Es ist sogar während der Amtszeit erlaubt , denn es dient zur Informationsaufnahme.
O-Ton !!!!