Lasermessung beim Motorrad

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Lasermessung beim Motorrad

Beitragvon Achim » 28.03.2007, 18:18

Moin,

hab ich gerade von einem Bekannten aus dem R1club kopiert.
Stehen ein paar nützliche Tips drin.

Also (falls es sich nicht mittlerweile geändert hat in Sachsen):

Messungen mit einer Laserpistole darf nur der Beamte durchführen, der für genau diesen Typ beim Hersteller eine Ausbildung positiv absolviert hat. (Befähigungsnachweis), was gerüchteweise eben nicht alle haben oder für einen anderen Typ.

In einigen Bundesländern muß das Eichbuch mitgeführt werden, das kommt eben beim täglichen Dienst manchmal auch weg....

Wenn das Eichsiegel auch nur einen Kratzer hat oder eingerissen etc. ist, wars das auch.

Der Meßkegel wird mit zunehmenden Abstand im Durchmesser größer. Da ein Bike eine sehr schmale Silhuette hat, kann der nachfolgende Verkehr links und rechts am Bike vorbei gemessen werden, was NICHT zu einer an der Pistole angezeigten Fehlmessung führt!!! Darum darf Bike vor PKW oder LKW sowie PKW vor LKW nicht gemessen werden.

Normalerweise muß mit dem Pilotlaser der Pistole (roter Punkt) eine senkrechte Fläche anvisiert werden, meist das Nummernschild. Wo ist bei der R1 so eine Fläche?

Sobald bei uns mal eine Lasermessung ist, frage ich mal den Beamten, ob er mal bei mir ne Testmessung macht.

Vor jeder Messreihe ist die Laserpistole zu kalibrieren, z.B auf einen Baum zu richten. Der angezeigte Wert muß im Meßprotokoll als erstes vermerkt werden.

Im Regelfall müssen 2 Beamte an der Pistole stehen, einer mißt, der andere beobachtet die Anzeige. Meist mißt aber nur Einer, der Andere sitzt im Bus und schreibt => auch nicht zulässig, da Du ja behaupten kannst, daß der Wert, der Dir gezeigt wird vom vorherig Gemessenen stammt.

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Fazit: in 30 Zonen und im Ort gar nicht erst rasen!!! Sonst bezahlen - selbst schuld!
Bei Punkten genauer nachfragen und nichts anerkennen, kommt ein Fahrverbot in Betracht zusätzlich den Anwalt einschalten.

vlg
Frank
Gruss Achim

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Re: Lasermessung beim Motorrad

Beitragvon Carlos » 28.03.2007, 18:51

Achim hat geschrieben:
Vor jeder Messreihe ist die Laserpistole zu kalibrieren, z.B auf einen Baum zu richten. Der angezeigte Wert muß im Meßprotokoll als erstes vermerkt werden.

Im Regelfall müssen 2 Beamte an der Pistole stehen, einer mißt, der andere beobachtet die Anzeige. Meist mißt aber nur Einer, der Andere sitzt im Bus und schreibt => auch nicht zulässig, da Du ja behaupten kannst, daß der Wert, der Dir gezeigt wird vom vorherig Gemessenen stammt.


Dieser Kalibriertest teilt sich noch auf in einen Horizontal- und Vertikaltest (und wird wohl wirklich gerne vergessen).

Wer übrigens auf die Flächenproblematik abheben will, vergesst es!
Die Teile sind sogar so narrensicher, daß die intern montierten Prismen für das Visier nur geklebt sind. D.h. auch das Argument, das Teil war verstellt, zieht nicht, da das Visier entweder justiert funktioniert oder schlicht kaputt ist. Wer noch mehr Infos zur internen Vorgehensweise der Messung haben will ->PN.

Waren damals lustige Gerichtsverhandlungen (auch wenn das drohende Fahrverbot etwas gestört hat). Besonders, wenn man zusammen mit seinem Anwalt den Fachexperten auseinandernimmt :-)). Der hat mir nachher richtig leid getan.

Gruß
Carlos
(der sein Diplom mit einem Lasermeßgerät gemacht hat ... aber nicht für die Verkehrsüberwachung)
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