40 Möglichkeiten einen Polizisten zu ärgern

Alles was nirgends reinpasst!

Beitragvon Maze » 22.06.2007, 14:15

Merlin hat geschrieben:
Maze hat geschrieben:also ich finde die anleitung witzig ............

und stelle mir noch die frage, muß ich einem polizisten eigentlich

führerschein + kfz-schein aushändigen

oder reicht das "blose" vorzeigen ?

soweit ich weiß, müsste ein reines zeigen ausreichen. sobald man
die papiere aushändigt, darf der polizist die docs einbehalten.

ist das so ?


Also bei uns in der Schweiz bekommst du die Führerscheinabnahmebestätigung (z.B. fahren unter Alkoholeinfluss) auch ausgehändigt, wenn du den Lappen gar nicht dabei hast! :wink:


Andy

gut, in der Schweiz ........... aber wie ist es in Deutschland ?
Führerscheinentzug wird auch erst nach Gerichtsbeschluss amtlich
bescheinigt, nicht nach Einzug durch die Polizei. Darum geht's mir,
muß ich in D die Pappe dem Polizisten aushändigen oder reicht das
blose vorzeigen ? Welches Recht hat die grüne Gewalt ?
* Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
I han nix gega Badener – zumindescht nix was hilft !
Bild
Benutzeravatar
Maze
 
Beiträge: 11858
Registriert: 26.04.2006, 14:00
Wohnort: bei Stuttgart

Beitragvon Andre » 22.06.2007, 15:40

KR hat geschrieben:Dazu fällt mir nur noch ein:

Bild


Dein Mobiltelefon ?
Hast Recht, der Gag war flach .. hatte Hunger .. wo wir wieder bei Josef's Punkt 5 wären und der Kreis sich schliesst.
Gruss
Andrè

Ich bin lediglich verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was Andere verstehen möchten.
Benutzeravatar
Andre
 
Beiträge: 2407
Registriert: 10.08.2006, 10:02
Wohnort: Mönchengladbach

Beitragvon Maze » 22.06.2007, 16:14

Andre hat geschrieben:.... und der Kreis sich schliesst.



nein, meine frage ist noch nicht beantwortet :wink:
* Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
I han nix gega Badener – zumindescht nix was hilft !
Bild
Benutzeravatar
Maze
 
Beiträge: 11858
Registriert: 26.04.2006, 14:00
Wohnort: bei Stuttgart

Beitragvon stormcloud » 22.06.2007, 18:53

Guckst du hier:

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)



II. Führen von Kraftfahrzeugen

1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

....
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Benutzeravatar
stormcloud
 
Beiträge: 2762
Registriert: 28.01.2007, 16:54
Wohnort: 56332 bei Koblenz

Beitragvon stormcloud » 22.06.2007, 19:09

André schreibt Josef mit "ph" - das hört sich viel wayscher an....
Benutzeravatar
stormcloud
 
Beiträge: 2762
Registriert: 28.01.2007, 16:54
Wohnort: 56332 bei Koblenz

Beitragvon Andre » 22.06.2007, 20:08

Genau Josef(ph) Bild ;-)
Gruss
Andrè

Ich bin lediglich verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was Andere verstehen möchten.
Benutzeravatar
Andre
 
Beiträge: 2407
Registriert: 10.08.2006, 10:02
Wohnort: Mönchengladbach

Beitragvon stormcloud » 22.06.2007, 20:21

Ach André - du bist so eine.....ein.... Schlingel....

Muss jetzt mit dem Quatsch aufhören, sonst kommen wir noch in Verruf hier!
(Und neben der Drogenfahndung kommen die Sittenwächter der klerikalen Cliquen zu uns) :shock: :shock: :shock:





:lol: Viele Grüße von Josef
Benutzeravatar
stormcloud
 
Beiträge: 2762
Registriert: 28.01.2007, 16:54
Wohnort: 56332 bei Koblenz

Beitragvon Detlef » 22.06.2007, 22:47

Maze hat geschrieben: ... das "blose" ... ist das so ?


maze, stell Dir vor Du sagst das zu einem schwäbischen Polizisten oder gar zu einer seiner Kolleginnen :mrgreen:
Detlef
 

Beitragvon Ralle » 22.06.2007, 23:47

Detlef hat geschrieben:
Maze hat geschrieben: ... das "blose" ... ist das so ?


maze, stell Dir vor Du sagst das zu einem schwäbischen Polizisten oder gar zu einer seiner Kolleginnen :mrgreen:


Das käm ungemein gut 8)
Gruß aus dem Neckartal

Ralle
Ralle
 
Beiträge: 9789
Registriert: 04.08.2004, 08:52
Wohnort: Heilbronn im schönen Neckartal
Motorrad: RR, GS-LC, Speedy

Vorherige

Zurück zu off Topic

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum