Hallo Forum!
Hier kommt die erste Ernüchterung

. Meine Zulassungsbehörde ist der Rhein-Kreis-Neuß. Ich besitze 2 Motorräder. Das eine Motorrad hat als Kennung einen Buchstaben und zwei Ziffern; also z.B.
NE T 77. Das andere Motorrad hat als Kennung zwei Buchstaben und eine Ziffer; also z.B.
NE TT 7. Der Rhein-Kreis-Neuß weigert sich, diese Kombinationen auf die kleineren Kennzeichen zu übernehmen

. Man will mir die kleineren Kennzeichen nur ausstellen, wenn ich beide KFZ zu einer 4er-Kombination umkennzeichnen lasse; also z.B.
NE TT 77. Man argumentiert damit, dass man die 3er-Kombination für ausländische Fahrzeuge benötigt. Ich entgegne dem, dass das bei Neuzulasungen der Fall sein mag, nicht aber bei bereits existierenden Kennzeichen, da hier der Bestandsschutz zum Tragen kommt. (Eine von mir nicht gewollte Umkennzeichnung kostet ca. 28,- Euro).
Ob das so rechtens ist, bin ich gerade am prüfen.
Gruß, Arthur