1. Februar

Alles was nirgends reinpasst!

1. Februar

Beitragvon Unbekannt » 30.01.2009, 08:47

Gut, dass wir die StVo immer einhalten:

Vor und nach der Kontrolle gilt: Immer freundlich lächeln.
Verstöße werden teuerer
Neuer Bußgeldkatalog
Alles wird teurer, auch die Strafen für Verkehrsverstöße. Der neue Bußgeldkatalog gilt ab dem 1. Februar - die Anhebung der Strafen gilt unter anderem fürGeschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren unter Alkohol und Drogen-Einfluss.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt diese Erhöhung der Geldbußen. "Wir haben die Pläne von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee von Anfang an unterstützt. Die Erhöhung leistet einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Insbesondere Raser, Drängler, alkoholisierte Fahrer und auch immer mehr Drogenkonsumenten verursachen oft schwere Unfälle", sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. Ein tieferer Griff ins Portemonnaie zeige durchaus Wirkung, wie Beispiele in anderen europäischen Staaten belegen würden. Dort sind die Geldbußen zum Teil noch sehr viel höher.

Nach Mitteilung des DRV sind dies die wichtigsten Neuerungen:

Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden wie bisher geahndet – darüber wird es teuer. Wer innerorts um 21 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 80 Euro statt bisher 50, außerhalb sind es 70 Euro. Während bei 31 km/h Überschreitung innerorts schon 160 Euro fällig sind, liegt die Strafe für um 61 km/h zu schnelles Fahren bei 440 Euro.

Zu dichtes Auffahren ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird je nach gemessenem Abstand mit Bußgeldern zwischen 75 (bisher 40) Euro und 400 (250) Euro geahndet.
Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.

Gefährliche Überholmanöver fordern bis zu 250 Euro und verdoppeln sich somit. Das Benutzen des Seitenstreifens, etwa um die nächste Abfahrt zu erreichen, wird mit 75 Euro berechnet.

Wer eine rote Ampel missachtet, riskiert Geldbußen von 90 bis 360 Euro. Das Bußgeld richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot geschaltet war. „Gelb-Rot“ in Verbindung mit einer Gefährdung für andere wird mit 200 Euro Strafe geahndet. Wer am grünen Pfeil nicht anhält, riskiert 70 bis 150 Euro Geldbuße. Tief in die Tasche greift, wer eine geschlossene Bahnschranke umfährt: ab Februar sind es 700 Euro.

Bei Alkohol und Drogen am Steuer verdoppelt sich in allen Fällen die bisherige Geldbuße auf bis zu 500 Euro beziehungsweise für Wiederholungstäter 1.000 Euro oder 1.500 Euro beim dritten Verstoß. Wer als Fahranfänger die Null-Promille-Regel missachtet, zahlt 250 Euro.

Auch bei der Durchführung illegaler Kfz-Rennen erhöhen sich die Sätze erheblich: Wurde der Verstoß bisher mit 200 Euro für den Veranstalter und 150 Euro für jeden Teilnehmer geahndet, sind nach dem neuen Recht 500 beziehungsweise 200 Euro fällig.
Unbekannt
 

Beitragvon hohe » 30.01.2009, 09:34

Da gab´s doch mal die Info, dass die beste Rabattmöglichkeit ein "illegales" blaues Blinklicht wär...

1. Frage: is das nach dem neuen Katalog immer noch so. :idea:
2. Frage: gibts so was auch für´s Mopped. 8)

Johannes hat geschrieben:Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.

... und dazu hoffentlich noch mind. 4 Pkte :!: dann sind die Typen wenigstens bald für ein paar Monate aus dem Verkehr gezogen :wink:
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem....
(Karl Valentin)

Gruß aus dem Süden, Reinhard
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Beitragvon Raifi » 30.01.2009, 09:38

Johannes hat geschrieben:Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.


toll :twisted: dann blockieren Die die rechte Spur auch noch :roll: :wink:
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Eigentlich wollte ich immer ganz anders sein, hatte aber nie die Zeit dazu.
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Beitragvon Rennkucki » 30.01.2009, 09:39

hohe hat geschrieben:Da gab´s doch mal die Info, dass die beste Rabattmöglichkeit ein "illegales" blaues Blinklicht wär...

1. Frage: is das nach dem neuen Katalog immer noch so. :idea:
2. Frage: gibts so was auch für´s Mopped. 8)

Johannes hat geschrieben:Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.

... und dazu hoffentlich noch mind. 4 Pkte :!: dann sind die Typen wenigstens bald für ein paar Monate aus dem Verkehr gezogen :wink:


Das war damals schon nicht richtig mit dem Blaulicht.
das ist nämlich Ermessenssache, sagte mir ein bekannter örtlicher :lol:
Wenn er einschätzt, daß Du andere damit behinderst oder beeinträchtigst, war es schon vorher richtig teuer.
Viele Grüße
vom
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Beitragvon Heinz » 30.01.2009, 09:45

hohe hat geschrieben:
Johannes hat geschrieben:Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.

... und dazu hoffentlich noch mind. 4 Pkte :!: dann sind die Typen wenigstens bald für ein paar Monate aus dem Verkehr gezogen :wink:

unlängst erzählte mir ein befreundeter AB-Polizist, daß sie auch häufig Fahrschulen verwarnen, welche konstant die mittlere Fahrspur befahren, wobei sich die Fahrlehrer auch noch im Recht fühlen. :evil:
Heinz
 

Beitragvon Unbekannt » 30.01.2009, 10:01

Heinz hat geschrieben:
hohe hat geschrieben:
Johannes hat geschrieben:Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.

... und dazu hoffentlich noch mind. 4 Pkte :!: dann sind die Typen wenigstens bald für ein paar Monate aus dem Verkehr gezogen :wink:

unlängst erzählte mir ein befreundeter AB-Polizist, daß sie auch häufig Fahrschulen verwarnen, welche konstant die mittlere Fahrspur befahren, wobei sich die Fahrlehrer auch noch im Recht fühlen. :evil:


du hast freunde

:!: :wink:
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Beitragvon Heinz » 30.01.2009, 10:03

ich wußte es, von Dir hätte ich es allerdings nicht erwartet. :( :lol:
Heinz
 

Beitragvon Unbekannt » 30.01.2009, 10:04

Heinz hat geschrieben:ich wußte es, von Dir hätte ich es allerdings nicht erwartet. :( :lol:


tja..... :oops:
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Beitragvon Rennkucki » 30.01.2009, 10:27

Heinz hat geschrieben:ich wußte es, von Dir hätte ich es allerdings nicht erwartet. :( :lol:


der Jo war nur der Schnellste :lol:
Viele Grüße
vom
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Beitragvon Heinz » 30.01.2009, 10:37

Depp! :evil: :lol:
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Beitragvon Maze » 30.01.2009, 11:19

muß man sich untereinander halt die nummernschilder austauschen
* Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
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Beitragvon hohe » 30.01.2009, 11:30

Johannes hat geschrieben:
Heinz hat geschrieben:
hohe hat geschrieben:
Johannes hat geschrieben:Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.

... und dazu hoffentlich noch mind. 4 Pkte :!: dann sind die Typen wenigstens bald für ein paar Monate aus dem Verkehr gezogen :wink:

unlängst erzählte mir ein befreundeter AB-Polizist, daß sie auch häufig Fahrschulen verwarnen, welche konstant die mittlere Fahrspur befahren, wobei sich die Fahrlehrer auch noch im Recht fühlen. :evil:


du hast freunde

:!: :wink:

...viel schlimmer find ich, dass den Fahranfängern nicht beigebracht wird, immer möglichst weit rechts zu fahren. Ich hab kein Problem damit auch mit 250 km/h auf der rechten Spur der BAB zu fahren...
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem....
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Beitragvon Rennkucki » 30.01.2009, 12:39

hohe hat geschrieben: ...viel schlimmer find ich, dass den Fahranfängern nicht beigebracht wird, immer möglichst weit rechts zu fahren. Ich hab kein Problem damit auch mit 250 km/h auf der rechten Spur der BAB zu fahren...


Rechts ist doch die LKW-Spur, da haben doch PKW nix zu suchen, oder :shock:
Viele Grüße
vom
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Beitragvon andy (b) » 30.01.2009, 13:48

Rennkucki hat geschrieben:
hohe hat geschrieben: ...viel schlimmer find ich, dass den Fahranfängern nicht beigebracht wird, immer möglichst weit rechts zu fahren. Ich hab kein Problem damit auch mit 250 km/h auf der rechten Spur der BAB zu fahren...


Rechts ist doch die LKW-Spur, da haben doch PKW nix zu suchen, oder :shock:


für motorräder gilt nach wie vor grundsätzlich das rechtsfahrgebot §2stvo !
nur mehrspurige fahrzeuge dürfen den fahrstreifen frei wählen wenn ...
möge der heutige tag so werden, wie du ihn dir wünschst.

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Beitragvon Unbekannt » 30.01.2009, 13:56

...sie mehr als 5 Zylinder haben oder der fahrer....
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