von Karla » 21.03.2011, 14:50
1. wahrscheinlich ist es eine Schrauberwerkstatt, der noch altes (uraltes) Briefpapier besitzt, auf denen die St-Nr. noch nicht erforderlich war (pi mal Daumen vor 2001)
2. ob er seine Rechnungen beim Finanzamt erklärt oder nicht oder du bei deiner Einkommensteuererklärung bei den km mogelst.....du hast eine Rechnung in der Hand, die dir Gewährleistungsansprüche garantiert. Dass die Leistung evtl. nicht ordnungsgemäß erklärt wird beim Finanzamt, spielt für die Gewährleistung keine Rolle
3. ob die Rechnung allen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausstellung gerecht wird, spielt für dich nur dann eine Rolle, wenn du die Vorsteuer in deiner Umsatzsteuererklärung geltend machen wolltest, d.h. du selbst kein Kleinunternehmer bist (der keien Vorsteuergeltend machen kann) und das Fahrzeug ein Firmenfahrzeug ist. Ist es das?
4. ich bin der Meinung, dass auf jeden Fall eine Steuernummer auf der Rechnung vermerkt sein muss, entweder (wie bei Selbständigen und Kleinunternehmern) die private Steuernummer oder die UST-ID. Seit dem umstrittenen Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ist jedes Unternehmen und jeder Selbstständige verpflichtet, seine "finanzamtsbezogene Steuernummer" auf Ausgangsrechnungen anzugeben. Das völlige Fehlen einer Steuer-Kennziffer auf der Rechnung bedeutet den Verlust des Vorsteuerabzugs beim Empfänger. Da die persönliche Steuernummer häufig gemieden wird, wird oft die UST-ID beantragt (kann sogar von Kleinunternehmern beantragt werden)
Ein Kleinunternehmer "darf" keine Umsatzsteuer ausweisen (darf im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen), aber das ist eine andere Baustelle und hat mit Rechnungsstellung nix zu tun.
Karla