Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

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Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon Knutie » 20.03.2011, 22:19

Guten Abend,

ich war vor eingen Tagen beim BMW-Händler um eine Reperatur machen zu lassen.
Als ich mir so die rRechnung ansah, fand ich keine Steuernummer auf dem Briefpapier??

Muss das nicht auf dem Briefpapier drauf sein, die Steuernummer??

Ich bin jetzt eben verunsichert, da ich ja nicht an einen geraten will, der, um es freundlich auszudrücken,steuerfrei arbeitet.

Also ich meine wenn es Briefpapier ist, wo auch die Rechnung drauf ist, wenn es na klar ein Werbezettel wäre dann nicht-oder täusche ich mich da?

Was denkt darüber??

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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon Allgäuer » 20.03.2011, 22:28

fehlende steuernummer kann dir als privatmann egal sein. ihm nicht. solange die mwst ausgewiesen ist, handelt es für dich um ne ordentliche rechnung.
und ne kleine vorstellung hier im forum wäre ganz nett :mrgreen:
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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon Maze » 21.03.2011, 11:59

ide "USt-ID" - Nummer (DE000000000000) muss auf der Rechnung stehen, die Steuernummer nicht.
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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon harry 1150 » 21.03.2011, 12:02

Maze hat geschrieben:ide "USt-ID" - Nummer (DE000000000000) muss auf der Rechnung stehen, die Steuernummer nicht.

:!: :!: :!:
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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon Georg » 21.03.2011, 13:56

harry 1150 hat geschrieben:
Maze hat geschrieben:ide "USt-ID" - Nummer (DE000000000000) muss auf der Rechnung stehen, die Steuernummer nicht.

:!: :!: :!:

Nein!

Benötigt wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) nur von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb des Gebiets der Europäischen Union liefern oder erwerben möchten.
Wer also nur gewerblich in diesem unserem Lande seine Ware feil bietet muss entweder die Steuer-Nummer angeben oder den Hinweis, dass es sich bei ihm um Kleinunternehmer im Sinne des Paragrafen 19 UStG handelt.
Dann stehen da weder die Ust-ID noch die Steuernummer und schon gar nicht die ausgewiesene MwSt.
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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon Karla » 21.03.2011, 14:50

1. wahrscheinlich ist es eine Schrauberwerkstatt, der noch altes (uraltes) Briefpapier besitzt, auf denen die St-Nr. noch nicht erforderlich war (pi mal Daumen vor 2001)
2. ob er seine Rechnungen beim Finanzamt erklärt oder nicht oder du bei deiner Einkommensteuererklärung bei den km mogelst.....du hast eine Rechnung in der Hand, die dir Gewährleistungsansprüche garantiert. Dass die Leistung evtl. nicht ordnungsgemäß erklärt wird beim Finanzamt, spielt für die Gewährleistung keine Rolle
3. ob die Rechnung allen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausstellung gerecht wird, spielt für dich nur dann eine Rolle, wenn du die Vorsteuer in deiner Umsatzsteuererklärung geltend machen wolltest, d.h. du selbst kein Kleinunternehmer bist (der keien Vorsteuergeltend machen kann) und das Fahrzeug ein Firmenfahrzeug ist. Ist es das?
4. ich bin der Meinung, dass auf jeden Fall eine Steuernummer auf der Rechnung vermerkt sein muss, entweder (wie bei Selbständigen und Kleinunternehmern) die private Steuernummer oder die UST-ID. Seit dem umstrittenen Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ist jedes Unternehmen und jeder Selbstständige verpflichtet, seine "finanzamtsbezogene Steuernummer" auf Ausgangsrechnungen anzugeben. Das völlige Fehlen einer Steuer-Kennziffer auf der Rechnung bedeutet den Verlust des Vorsteuerabzugs beim Empfänger. Da die persönliche Steuernummer häufig gemieden wird, wird oft die UST-ID beantragt (kann sogar von Kleinunternehmern beantragt werden)
Ein Kleinunternehmer "darf" keine Umsatzsteuer ausweisen (darf im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen), aber das ist eine andere Baustelle und hat mit Rechnungsstellung nix zu tun.
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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon paradiesquell » 21.03.2011, 15:01

Der Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG
berechnet keine Umsatzsteuer, kann aber
auch keine Vorsteuer geltend machen.
Die Angabe der Umsatzsteuer-ID-Nummer entfällt.
(Er wird auch keine haben). Unabhängig davon
ist auf den Rechnungen jedoch die Steuernummer,
die vom Finanzamt zugeteilt worden ist, anzugeben.

Mit Grüßen
R. Menzel
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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon Hardy » 21.03.2011, 15:07

Na , jetzt wissen wir es doppelt und dreifach ! Wo rauf man als Privatmann so alles achten muß :mrgreen:
@Knuti: Warum fragste eigentlich nicht deinen Händler selbst ? Dann werden hier auch keine Verdachtmomente oder Vorannahmen spekuliert. :evil:
Herzliche Grüsse aus dem wunderschönen Rheinland
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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon Meister Lampe » 21.03.2011, 15:16

Jetzt habt ihr ihn aber verunsichert , er hat eine Reperatur machen lassen , da muß nix drauf stehen , bei einer Reparatur ist es so richtig wie Georg und Karla es sagen , also nicht verwechseln ... :mrgreen:

Gruß Uwe :wink:
Achtung !!! " Neuer Schutzengel gesucht , meiner ist nervlich am Ende " ...


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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon paradiesquell » 21.03.2011, 19:05

Meister Lampe hat geschrieben:Jetzt habt ihr ihn aber verunsichert , er hat eine Reperatur machen lassen , da muß nix drauf stehen , bei einer Reparatur ist es so richtig wie Georg und Karla es sagen , also nicht verwechseln ... :mrgreen:

Gruß Uwe :wink:


Hier geht es um Lieferungen- und Leistungen.
Also muss auf der Reparatur-Rechnung entweder die
Umsatzsteuer-ID-Nr. oder die Steuernummer
stehen.
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Re: Muss nicht auf dem Briefpapier die Steuernummer stehen??

Beitragvon Knutie » 03.04.2011, 12:50

Okay, das waren jetzt ganz schön viele Antworten.
Danke euch. Jetzt weiß ich ein bisschen besser bescheid!
Schönen Sonntag. Ich werd mir jetzt erst mal schön ein Stück Sonntagsbraten reinhauen :D

Ciao.
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