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Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 14:50
von Vessi
gerade im radio....
Auch Fußgänger haben eine erhebliche Sorgfaltspflicht beim Überqueren der Fahrbahn! Gibt’s beim Überqueren der Straße einen Unfall, kann nicht generell von der Schuld des Auto- oder Motorradfahrers ausgegangen werden. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken. (Az.: 4 U 425/09) Der konkrete Fall: Ein Fußgänger überquerte die Straße und dann machte es Peng! Unfall! Ein Motorradfahrer war mit dem Mann zusammengestoßen. Der Motorradfahrer stürzte und verletzte sich dabei schwer. Urteil der Richter: Zwei Drittel der Schuld liegt beim Fußgänger und nur ein Drittel beim Motorradfahrer. Zwar gehe von einem Motorrad grundsätzlich eine gewisse Gefahr aus und der Fahrer sei zu schnell gewesen. Aber: Vor allem der der Fußgänger habe gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen! Der Mann habe nicht richtig nach rechts und links geguckt.
Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 14:55
von Meister Lampe
Gut zu wissen , wenn man sich auf die Fußgängerzeit vorbereitet ...
Gruß Uwe

Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 15:47
von Thomas
Ist der Fußgänger Rentner oder Pensionär, wird der Fahrer grundsätzlich frei gesprochen: In dubio pro re publica.
Einzige Auflage: Das Opfer muss spätestens im Krankenhaus versterben.
Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 17:11
von Bob
Wenn's nur die Fußgänger wären, die nicht richtig nach links und rechts gucken, dann wären wir einen großen Schritt weiter...
Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 17:30
von Maze
Thomas hat geschrieben:Ist der Fußgänger Rentner oder Pensionär, wird der Fahrer grundsätzlich frei gesprochen: In dubio pro re publica.
Einzige Auflage: Das Opfer muss spätestens im Krankenhaus versterben.
du meinst, zur Not nochmals wenden ?

Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 18:02
von Hirsch
Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber Kinder und älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht. So kann es gut sein, dass im Einzelfall die Schuld - im Gegensatz wie oben beschrieben - am Kraftfahrzeugführer hängen bleibt. Also gebt 8 im Verkehr.

Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 18:05
von Mohikaner76
Bei der Urteilssprechung gabs doch sicher Zeugen die gesehn haben, das der Fußgänger nicht geschaut hat. Anders siehts wohl aus bei Aussage gegen Aussage oder?
Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 18:24
von BMW Michel
Wenn der Fußgänger über die Fahrbahn rennt, ist man sogar total raus
Hatte selbst vor knapp 3 jahren das Vergnügen.
Der Gute wollte lieber sterben als nass zu werden

Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 18:46
von Dietmar GM
Maze hat geschrieben:Thomas hat geschrieben:Ist der Fußgänger Rentner oder Pensionär, wird der Fahrer grundsätzlich frei gesprochen: In dubio pro re publica.
Einzige Auflage: Das Opfer muss spätestens im Krankenhaus versterben.
du meinst, zur Not nochmals wenden ?

Nur wenn du Zweifel hast.
Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 18:53
von Maze
Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.
1. was heißt "älter"
2. muß ich mir vorher den Perso zeigen lassen ?
Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 18:58
von Dietmar GM
Meister Lampe hat geschrieben:Gut zu wissen , wenn man sich auf die Fußgängerzeit vorbereitet ...
Gruß Uwe

Oha, interpretiere ich deine Aussage richtig, es war etwas flott und
Blauweiß-Dinslaken hat es gemerkt?
Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 20:38
von Mohikaner76
Maze hat geschrieben:Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.
1. was heißt "älter"
2. muß ich mir vorher den Perso zeigen lassen ?
Nur wenn du plattfahrerische Absichten hast

Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Verfasst:
15.06.2011, 23:15
von Hirsch
Mohikaner76 hat geschrieben:Maze hat geschrieben:Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.
1. was heißt "älter"
2. muß ich mir vorher den Perso zeigen lassen ?
Nur wenn du plattfahrerische Absichten hast

Ist halt derzeit geltende Rechtslage. Du musst dir keinen "Perso" zeigen lassen, dir aber vorwerfen lassen, wenn einer zu alt oder zu jung ist, dass du hättest aufpassen müssen.
