Punktesystem des Kraftfahrbundesamtes

Alles was nirgends reinpasst!

Punktesystem des Kraftfahrbundesamtes

Beitragvon Martin » 02.01.2007, 18:08

Liebe Gemeinde,

als bestens bekannt und gut geführtes Mitglied, in o.g. Liste eines gewissen Punktesystems, kenne ich mich ziemlich gut aus, für was man wie viele Punkte bekommt. Mein aktueller Punktestand ist verherend, und erst ab Mitte nächsten Jahres wieder in einem Bereich, der nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung zum Horrortrip werden lässt.

Aus diesem Grunde habe ich auch bis dato keinerlei Veränderungen an meiner R vorgenommen, die in irgendeinem Konflikt mit der Rennleitung stehen könnten. Aber der standardmäßige Auspuff nervt mich schon sehr. Deswegen soll es auch dr kurze Leo in Carbon sein, der jedoch recht laut ist. Gegebenfalls ist dieser sogar lauter als die erlaubten 100 db(A) und das trotz e-Kennzeichnung/Freigabe.

Nun zu meiner Frage: Das deutsche Punktesystem geht nicht explizit auf Auspuffanlagen ein, die lauter sind "als die Polizei erlaubt" :-) Wer hat welche Erfahrungen gemacht wieviele Punkte es gibt, wenn man "erwischt" wird mit einer zu lauten Anlage? Ich würde mich über sachdienliche Hinweise freuen.

cheers /martin
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Beitragvon SpookyU » 02.01.2007, 18:51

Hallöchen Martin,

fürs Erlöschen der Betriebserlaubnis (da lauter als erlaubt bzw im Schein steht) gibts nach meinem Wissen 3 Pünktchen.
Hoffe geholfen zu haben

Grüßle
Ulf
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Re: Punktesystem des Kraftfahrbundesamtes

Beitragvon @andi » 02.01.2007, 19:01

xyz hat geschrieben: Gegebenfalls ist dieser sogar lauter als die erlaubten 100 db(A) und das trotz e-Kennzeichnung/Freigabe.


Sollte eine Freigabe für deine Maschine vorhanden sein, erreicht sie auch keine 100db. Laut ist nicht gleich laut. Die ABE erlischt nur wenn keine Freigabe vorliegt. So würde "nur" der Lärmverstoß geandet werden. 10,00 Euro Verwarnungsgeld ohne Punkte.
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Re: Punktesystem des Kraftfahrbundesamtes

Beitragvon SpookyU » 02.01.2007, 19:16

@andi hat geschrieben:
xyz hat geschrieben: Gegebenfalls ist dieser sogar lauter als die erlaubten 100 db(A) und das trotz e-Kennzeichnung/Freigabe.


Sollte eine Freigabe für deine Maschine vorhanden sein, erreicht sie auch keine 100db. Laut ist nicht gleich laut. Die ABE erlischt nur wenn keine Freigabe vorliegt. So würde "nur" der Lärmverstoß geandet werden. 10,00 Euro Verwarnungsgeld ohne Punkte.


Das wäre mir neu. Wenn lauter als im Schein ist und bleibt es ein erlöschen der BE. Oder warum steht da wohl eine Lautstärke drin.
Ich bleibe dabei, zu laut ist zu laut! 3 Punkte

Edit: Da sagt § 19 StVZO: ÄNDERUNGEN, die zur Veränderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führen, haben das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.
Und wenn ein ESD keine Änderung ist, dann weiß ich auch nicht weiter :wink:
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Beitragvon Heinz » 02.01.2007, 19:34

Sorry Ulf,

aber das würde doch die Einführung der E-Kennzeichnung ad absurdum führen.

Als Endverbraucher muss ich mich doch auf die e-Kennzeichnung bzw Freigabe verlassen können sonst wäre doch alles Humbug.

Wenn der ESD tatsächlich zu laut wäre ist es ein Problem des Herstellers und nicht meins, sofern natürlich nichts manipuliert wurde.

Gruß Heinz
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Beitragvon SpookyU » 02.01.2007, 19:43

Uiuiui, Heinz, das hab ich auch mal gemeint, aber wenn Du dich da mal nicht irrst. Wir haben hier unsere, bei Bikern sehr beliebten Rennstrecke Sudelfeld. Da wird ab und an mal einen Messung veranstaltet. Die Töpfe von denen haben meist eine E-Nummer. :evil: Es stimmt, dass, wenn er zu laut ist, es auch ein Problem des Herstellers ist, aber in erster Linie bist DU erst einmal dran.

Das man den Sheriff mit Hinweis auf die eNummer meist gutmütig stimmt, ist eine andere Sache. Aber zu laut ist zu laut. Und TÜV würdest Du ja auch keinen mehr bekommen. (was aber wieder eine andere Sache ist)
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Beitragvon Andre » 02.01.2007, 19:58

Verdammt jetzt muss ich doch mal wieder in alten Zeitungen graben.
Ich habe ein Gerichtsurteil gelesen in dem stand sinngemäss.

Wenn ein ESD eine Zulassung hat, gilt er selbst wenn er die 100db überschreitet als zugelassen, da er ja bei der Prüfung unter 100db hatte / haben musste. Sollte der ESD im Laufe des Nutzungszeitraumes lauter als 100 dB geworden sein z.B. durch Abbau der Schalldämmung DARF der Fahrer dafür nicht belangt werden. Da stand auch die Nummer des Urteils bei

So steht es geschrieben und so soll es sein. Jetzt werde ich mal die Zeitung suchen.
Gruss
Andrè

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Beitragvon @andi » 02.01.2007, 20:03

Wenn ich eine Freigabe des Herstellers für meine Maschine habe, dann verstehe ich nicht warum mir die ABE erlischt. Ich muss doch davon ausgehen, dass eine Freigabe das Anbauen und betreiben des ESD oder auch Reifen erlaubt ist. Die Freigabe eines ESD für ein Modell beinhaltet sicher auch die Prüfung der Dezibel. Davon kann ich doch als Verbraucher ausgehen! Wofür soll dann die Freigabe sein?
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Beitragvon @andi » 02.01.2007, 20:06

Hallo Neubayer,
genau so sehe ich das auch.
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Beitragvon SpookyU » 02.01.2007, 20:08

Neubayer hat geschrieben:Verdammt jetzt muss ich doch mal wieder in alten Zeitungen graben.
Ich habe ein Gerichtsurteil gelesen in dem stand sinngemäss.

Wenn ein ESD eine Zulassung hat, gilt er selbst wenn er die 100db überschreitet als zugelassen, da er ja bei der Prüfung unter 100db hatte / haben musste. Sollte der ESD im Laufe des Nutzungszeitraumes lauter als 100 dB geworden sein z.B. durch Abbau der Schalldämmung DARF der Fahrer dafür nicht belangt werden. Da stand auch die Nummer des Urteils bei

So steht es geschrieben und so soll es sein. Jetzt werde ich mal die Zeitung suchen.



.... :shock: ok, wenn es da anders lautende Entscheidungen gibt, solls mir natürlich recht sein, jedoch darauf verlassen würde mich mal da nicht so.


Ich frage mich jedoch, wie die Streckenposten vor Ort festellen wollen dass die Lautstärke nicht duch nachträgliche Manipulation zu Stande kommt. Ich kenne leider nur Fälle, in denen es hieß "Geld ich, Punkte du". Und im Nachhinein zu widerlegen, dass der ESD durch Manipulation der Anlage lauter geworden ist, dürfte wohl eher schwer fallen :twisted:
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Beitragvon @andi » 02.01.2007, 20:24

SpookyU hat geschrieben: Und im Nachhinein zu widerlegen, dass der ESD durch Manipulation der Anlage lauter geworden ist, dürfte wohl eher schwer fallen :twisted:

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Rennleitung muss dir Manipulation nachweisen. Die haben die Beweispflicht, du hast die Freigabe.
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Beitragvon Andre » 02.01.2007, 20:43

So ich habs, es stand in der MOTORRAD. Urteil ( mit Aktenzeichen ) kommt aus Karlsruhe, also erstmal (in Deutschland) nicht zu toppen.

Zitat :

" Ein 49-Jähriger war im Mai 2003 einer Karlsruher Verkehrskontrolle aufgefallen, weil der Schalldämpfer seiner Kawasaki zu laut war. Die Folge: drei Punkte in Flensburg und 50 Euro Strafe. Jetzt hat der Biker vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Revision seines Prozesses gewonnen. Zur Begründung: Die Betriebserlaubnis des Motorrads erlösche nicht deshalb, weil Querbleche am Schall-dämpfer durch Verschleiß, Korrosion oder starken Gebrauch abgefallen seien. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setze eine willentliche Umgestaltung voraus, die nicht nachgewiesen werden konnte. Der Nachrüst-Schalldämpfer verfügte über eine EWG-Zulassung (Az 1 Ss 30/05). "
Das Ende aller meiner Zweifel an zu lautem (zugelassenem) Schalldämpfer.

Gruss
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Beitragvon SpookyU » 02.01.2007, 21:01

Ok ich gebe mich geschlagen, wenn dir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe ausreicht. Jedoch bin ich hier nicht einmal im Bundeland Baden-Württemberg, und schon erst recht nicht im OLG Bezirk Karlsruhe :( Ob die Polizei in Bayern das auch weiß? :wink:
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Beitragvon Andre » 02.01.2007, 21:09

SpookyU hat geschrieben:Ob die Polizei in Bayern das auch weiß? :wink:


Da gibts nur eins, vom "Ausland" nach Deutschland umziehen :P
Aber wen interessiert in diesem Fall die Polizei?
Die darf das brav aufnehmen um am Ende doch blöd dazustehen. Die einzige Sache ist nur die Rennleitung zu überzeugen, dass du weiterfahren darfst.
Deshalb druck den Schnipsel aus und führe ihn mit. Vielleicht zweifelt der Polizist ja dann selbst ...
Gruss
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Beitragvon Raifi » 02.01.2007, 21:14

Ob die Polizei in Bayern das auch weiß?

frag´mal nach, ihr habt ja so ne schöne neue Dienststelle.
BildBildBild Servus vom Rainer

Himmiherrgotzaggramentzefixallelujamilextamarschscheissglumpfaregtx

Eigentlich wollte ich immer ganz anders sein, hatte aber nie die Zeit dazu.
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