Schon die eigene Geburt sollte von diesen Richtern als "Betriebsgefahr" und somit als "Verschulden gegen sich selbst" angesehen werden, weil man sich dadurch grundsätzlich der Gefahr aussetzt zu sterben, im Zweifel auch mal ungewollt. Man sollte deshalb neu über Mord, Totschlag etc. nachdenken ...
Mein Gott, wo soll das noch enden ...
*edit* dabei vergass ich ja, dass man sich nicht selbst gebären kann, also ein eigenes Verschulden ausgeschlossen werden muss. Somit sollte man sich im Zweifel an die Eltern halten...
