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Na hoffentlich macht das keine Schule...

BeitragVerfasst: 11.04.2007, 09:59
von Didi

BeitragVerfasst: 11.04.2007, 10:04
von aber 40
Der Hammer :!: :twisted: :evil:

also, wenn du jemanden um die Ecke bringen willst dann setz ihn aufs Moped und du wirst freigesprochen, nachdem du ihn überfahren hast.....

Völlig daneben :!:

BeitragVerfasst: 11.04.2007, 10:08
von Detlef
Schon die eigene Geburt sollte von diesen Richtern als "Betriebsgefahr" und somit als "Verschulden gegen sich selbst" angesehen werden, weil man sich dadurch grundsätzlich der Gefahr aussetzt zu sterben, im Zweifel auch mal ungewollt. Man sollte deshalb neu über Mord, Totschlag etc. nachdenken ... :roll:

Mein Gott, wo soll das noch enden ... :evil:

*edit* dabei vergass ich ja, dass man sich nicht selbst gebären kann, also ein eigenes Verschulden ausgeschlossen werden muss. Somit sollte man sich im Zweifel an die Eltern halten... :shock:

BeitragVerfasst: 11.04.2007, 10:35
von Gerd
Diese Rechtsauffassung ist leider nicht neu und gilt auch nicht nur für Motorradfahrer.
Analog ist die Sache mit der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbeschränkung zu sehen.
Du könntest dort eigentlich so schnell fahren, wie es die PS deines PKW zulassen. Wenn du aber über der Richtgeschwindigkeit (130) in einen Unfall verwickelt bist, hast du in der Regel eine Mitschuld, weil du durch die erhöhte Geschwindigkeit auch die Betriebsgefahr erhöht hast, die von einem motorisiertem Fahrzeug ohnehin ausgeht.

Da hilft nur Advokat und ganz viel Glück.

(Hab auch schon Verkehrsrichter kennen gelernt, die sind immer nur Straßenbahn gefahren. Der praktische Umgang mit der STVO fehlte also ganz. Was will man da denn als Rechtssprechung erwarten. Der Gute wurde dann aber auch abglöst)

Gerd (der manchmal nur mit dem Kopf schütteln kann)

BeitragVerfasst: 11.04.2007, 12:03
von Achim
Halt wie überall im Leben.
Der Papst stellt auch Regeln für ein Spiel auf,
wo er eigentlich nicht mit reden dürfte! :wink:

BeitragVerfasst: 11.04.2007, 12:13
von Gerd
Hallo Achim

Volltreffer :oops:

Nicht umsonst soll es ja den ein oder anderen Scherz mit Mönchen und Nonnen geben :wink:

Und die tragen doch auch so große schwarze Umhänge wie bei Gericht :wink:

Re: Na hoffentlich macht das keine Schule...

BeitragVerfasst: 11.04.2007, 13:53
von Helmut
Didi hat geschrieben:Ohne Worte.....

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Ferndiagnose ist wegen der spärlichen Begründung nicht möglich!
Ausserdem geht der Fall in die Berufung!
Bleibt abzuwarten was dabei rauskommt.
Eine Präjudiz für andere/ähnliche Fälle ist durch das LG-Urteil ohnehin noch nicht gegeben.

Gruss
Helmut

Drogen

BeitragVerfasst: 11.04.2007, 19:19
von Günter (W)
Bei dem Richter war bzw. sind ganz bestimmt Alkohol und Drogen im, Spiel...

Gruss Günter

BeitragVerfasst: 13.04.2007, 10:55
von Ghosthand
Solche Urteile sind einfach eine absolute Frechheit :evil: :twisted:
Sehr schade, dass ich aus Gründen des Anstandes dem Richter leider nicht direkt sagen kann/darf, was ich als Motorradfahrer und als Mensch zu solchen Urteilen sagen möchte. Hier aber eine kleine Lückentextauswahl: Ar.......lo..., Sa....ges........, Hobbyric......... :twisted: :twisted:


Gruß, Uli, jetzt echt pissig :!: