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Österreich/Italien, was muss am Mann sein ???

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 13:43
von kivo
Ich denke, dass es hier genug Schlauberger gibt, die auswendig wissen, was wir zur Fahrt an den Lago dabeihaben müssen, also Warnweste, Verbandspäcken, Warnkreuz usw.

...so geht´s am einfachsten :shock: und...

...keine Geschichten, sondern Fakten :!:

harzlich
kivo

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 13:49
von goso
Für Österreich kann ich dir das sagen:

Einspurige KFZ: Verbandspaket

Mehrspurige KFZ: Warndreieck, Warnweste und Verbandspaket

Ach ja, auch für mehrspurige KFZ: Licht am Tag ist Pflicht.


BTW: Wer über Autobahnen fährt muss sich eine Vignette kaufen.

Einspurige KFZ: 10 Tage € 4,30; 2 Monate € 10,90, Jahresvignette: € 29,00
Mehrspurige KFZ: 10 Tage € 7,60; 2 Monate € 21,80; Jahresvignette € 72,60

Re: Österreich/Italien, was muss am Mann sein ???

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 15:32
von Achim
kivo hat geschrieben:
...keine Geschichten, sondern Fakten :!:



Kommt die Kelle, bin ich weg!
Brauch den ganzen Kram nicht, hab eh keinen Platz an Board.

Oder ich machs wie 2004.
Da fiel mir am 1. Tag der Kennzeichenhalter mit Blinkern an der R1 ab.
Alles in den Tankrucksack getan und eine Woche unbeschwert rumgefahren. In Navene (oberhalb von Malcesine) haben sie mich dann gelasert. Als die Kelle kam, röööööööööhhhhrrrr............ :lol:

Sorry Herr Kirchvogel, zurück zum Thema. :wink:
Hab mich zwar noch nie drum gekümmert, aber ist mit Anschaffung der EU Kennzeichen, die D-Schild Pflicht eigentlich hinfällig geworden?
Nur mal so rein Interessehalber.

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 15:34
von goso
Wer EU Kennzeichen hat braucht innerhalb der EU keine zusätzliche Nationskennzeichnung.

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 16:32
von silvermoon
hier die Fakten dazu, auch wenn der letzte Hinterwald-Carrabinieri vielleicht noch etwas anderes meint, einfach EG-Verordnung Nr. 2411/98 nennen!

...
Nach § 2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 (RGBl I S. 1137) müssen ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger außer ihrem heimischen Kennzeichen ein Nationalitätszeichen führen, das Artikel 5 und Anlage C des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S. 1234) oder Artikel 37 und Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl 1977 II S. 809) entsprechen muss.

Bei ausländischen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen sind und entsprechend dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr (ABl EG Nr. L 299/1) am linken Rand des Kennzeichens das Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaats führen, ist die Anbringung eines Nationalitätszeichens nicht erforderlich.

Außerdem hat die Europäische Kommission mit Schreiben vom 9. März 1999 davon Kenntnis gegeben, dass die Schweiz mit Schreiben vom 11. Februar 1999 mitgeteilt hat, das Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaats am linken Rand des Kennzeichens gemäß Verordnung (EG) Nr. 2411/98 alternativ zu den nach Artikel 37 des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr vorgeschriebenen Nationalitätszeichen zu akzeptieren.
Nach dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 85/1999 vom 25. Juni 1999 vom 25. Juni (ABl EG Nr. L 296/45) wird die Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 (ABl EG Nr. L 299/1) in den Anhang XIII des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingefügt (zu Artikel 47 - Verkehr - des EWR-Abkommens).

Damit akzeptieren Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz das Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaats am linken Rand der sogenannten Euro-Kennzeichen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2411/98 alternativ zu den nach Artikel 37 des Wiener Übereinkommens von 1968 über den Straßenverkehr vorgeschriebenen Nationalitätszeichen.
...

Gruß,
silvermoon :wink:, eigentlich Schlauberger in anderen Dingen

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 16:40
von Dobi
Österreich/Italien, was muss am Mann sein ???


Die Gattin und die flexible card, reicht doch, oder :?:

Gruß
Dobi

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 16:42
von goso
Dobi hat geschrieben:
Österreich/Italien, was muss am Mann sein ???


Die Gattin und die flexible card, reicht doch, oder :?:

Gruß
Dobi


Naja, Gattin ist aber kein MUST, oder?

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 16:42
von Unbekannt
wieso die gattin ?? nach italien ??

johannes, sehr überrascht

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 16:44
von Unbekannt
hergebrannt von einem österreicher :shock: :(

johannes

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 16:53
von goso
Johannes hat geschrieben:hergebrannt von einem österreicher :shock: :(

johannes


... und noch dazu von einem nach wie vor K-losen.

Nächste Saison wird's aber was mit der K, wobei ich mir wegen der S nicht mehr so sicher bin, eine R Sport wäre auch nicht schlecht.

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 16:57
von Unbekannt
goso hat geschrieben:
Johannes hat geschrieben:hergebrannt von einem österreicher :shock: :(

johannes


... und noch dazu von einem nach wie vor K-losen.

Nächste Saison wird's aber was mit der K, wobei ich mir wegen der S nicht mehr so sicher bin, eine R Sport wäre auch nicht schlecht.


gut - und wenn du dann eine S o RS hast, fahren wir mal ne runde

grüße in den wienerwald

johannes

Re: Österreich/Italien, was muss am Mann sein ???

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 17:09
von Maze
kivo hat geschrieben:...keine Geschichten, sondern Fakten :!:
harzlich
kivo


Fakten ?

führerschein, kfz-schein, grüne versicherungskarte, kreditkarte,
bargeld in 20er und 50er scheine für den stop zwischendurch.

Steilvorlage...

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 17:21
von Gallo
was am "Mann" sein sollte...?


Italien: Viagra resp. Betablocker

Österreich: Kondome resp. Bargeld

:wink:

Re: Österreich/Italien, was muss am Mann sein ???

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 17:23
von Gallo
Martin44 hat geschrieben:bargeld in 20er und 50er scheine für den stop zwischendurch.


..vergiss den kleinen, grünen Hunni zwischen den KFZ-Papieren für Italien nicht, in Österreich geht wohl nur ein Großer mit ´ner 5 vornedran...

Re: Österreich/Italien, was muss am Mann sein ???

BeitragVerfasst: 02.05.2007, 17:26
von Maze
Gallo hat geschrieben:
Martin44 hat geschrieben:bargeld in 20er und 50er scheine für den stop zwischendurch.

..vergiss den kleinen, grünen Hunni zwischen den KFZ-Papieren für Italien nicht, in Österreich geht wohl nur ein Großer mit ´ner 5 vornedran...


Gallo

da hab ich am Windschild schon ein Abrißblock montiert :wink: