Änderungen beim TÜV...

Verfasst:
25.08.2007, 17:08
von Gallo
.. wer kann mir sagen, in welchem Jahr diese Regelung eingeführt wurde, daß man beim "Überziehen" des TÜV nicht automatisch 2 Jahre "neu" bekommen hat, wenn man dann das Fahrzeug vorgeführt hat, sondern die Zeit, die man überzogen hat, abgezogen wurde?

Verfasst:
25.08.2007, 17:11
von OSM62
Würde mal sagen, das diee Regelung schon mindestens 3-4 Jahre güligkeit hat.

Verfasst:
25.08.2007, 20:03
von Georg
Ja, schon ziemlich lange.
Kannst du für deine KS vergessen. Sooo alt wird die nicht.


Verfasst:
25.08.2007, 21:58
von Gallo
OSM62 hat geschrieben:Würde mal sagen, das diee Regelung schon mindestens 3-4 Jahre güligkeit hat.
genau das wäre der Knackpunkt:
gab es das 2005 schon?

Verfasst:
25.08.2007, 21:58
von Gallo
KR hat geschrieben:Ja, schon ziemlich lange.
Kannst du für deine KS vergessen. Sooo alt wird die nicht.

meine KS unterliegt nicht der StVO..


Verfasst:
25.08.2007, 22:17
von Detlef
Gallo hat geschrieben:KR hat geschrieben:Ja, schon ziemlich lange.
Kannst du für deine KS vergessen. Sooo alt wird die nicht.

meine KS unterliegt nicht der
StVO..

der sicherlich, da Portogallo ja doch halbwegs zivilisiert ist. Du meintest wahrscheinlich die StVZO
es grüßt Dich
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