Seite 1 von 2

Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 11:58
von siggi
Hallo ,
bin letzten únterwegs gewesen von Cochem Richtung Nürburgring ( B 259 ).
Direkt nach Cochem fährt man eine sehr schöne, gut ausgebaute Panoramastr. Früher war die beschränkt auf 70 kmh. Jetz komme ich da lang und sehe 50 kmh für Motorräder........... und 70 für Autos :shock:
Es ist eine Straße die man mit über 100 kmh locker befahren könnte. :wink:
Also aufgepasst und zw.50 und 70 kmh rumgetrödelt.
plötlich steht da die Polizei und hat mich mit 74 abzgl. 3 kmh dann 71 kmh gestoppt.
1 Punkt und 70 € + Spesen.
Der Polizist war genauso traurig wie ich und riet mir , ich solle Einspruch einlegen. Die Polizei ist garnicht glücklich mit dieser Lösung.
Doppelte Anzahl der Schilder; Behinderung der Autofahrer durch die Motorradfahrer; Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer u.s.w
Diese unmögliche Beschränkung ist von der Kreisverwaltung auf Grund eines schlimmen Unfalles , verhängt worden.
Die Knolle habe ich noch nicht bekommen, bin aber trotzdem am Überlegen ob es Sinn macht Einspruch einzulegen.
Was meint ihr dazu ? Könnte mein Einspruch glücken ?
Bis bald
siggi

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 12:03
von Bob
siggi hat geschrieben:...50 kmh für Motorräder........... und 70 für Autos...


Selten was Schwachsinnigeres gehört...

So werden zusätzlich neue Unfallschwerpunkte geschaffen..., wenn jetzt Autofahrer damit anfangen, Motorradfahrer (welche sich an das Limit halten) zu überholen.

Sitzen in den Kreisverwaltungen eigentlich nur Idioten?

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 12:08
von Lindenbaum
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich es Dir empfehlen!

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 12:14
von Mitch
gab es auch z.B. auf der A8 Stuttgart Richtung München den Drackensteig Hang hoch.
Ich weiß nicht mehr genau wie die Geschwindigkeitsangaben (60 o.80 für Motorräder) waren aber das haben sie dann nach einiger Zeit wieder abgeschafft.
Die Autoschlange war dann doch immer etwas länger wenn man als Motorradfahrer mit angegebener Geschwindigkeit an den LKWs auf der Überholspur fuhr.

Sonst habe ich es, soweit ich mich erinnenrn kann, auch schon in der Schweiz und/oder Österreich gesehen.

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 12:19
von sumo
Lindenbaum hat geschrieben:Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich es Dir empfehlen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtschutzversicherung nach Schilderung des Falles eine Kostenübernahme ausspricht.

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 12:27
von Meister Lampe
Bei Rechtsschutz , klagen bis der Arzt kommt , die Schilder werden sich nicht ändern , aber die Strafe ... :wink: und die Vehrkehrsschilder haben die extra für eure Sicherheit so sorgsam aufgestellt ... :mrgreen:

Gruß Uwe Bild

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 12:37
von Jörgi
Einspruch einlegen :!: Rechtsanwalt einschalten, Datenprotokolle über die Messtation anfordern.........der kleinste Fehler beim korrekten aufstellen.........und du hast die Sache vom Hals.

Im übrigen hat es so vile Unfälle mit Toten auf dieser Strecke gegeben, das sich die Verwaltung keinen anderen Rat wusste :idea:

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 12:39
von siggi
http://www.rhein-zeitung.de/region/mitt ... 5246.htmlr nochmal ein Link zur genannten Strecke

Ich selber glaube nicht das ein Einspruch etwas bringt. Worauf soll der sich begründen ?
Der Polizist meinte auch , wenn viele sich beschweren........ die Verwaltung diesen Quatsch rückgänig macht.
Nur was nutzt das mir ?
Hatte letztes Jahr schon einen Rechtsfall wonach ich im Kollonenverkehr als letzter in einen Kreuzungsbereich mit ca. 25 kmh eingefahren bin und die Ampel auf GELB umschaltete.
Und die Herren von Polizei haben dabei einen Rotlichtverstoss gesehen. Dagegen habe ich geklagt und bin letztendlich gescheitert weil der Richter dem Polizisten mehr Glauben geschenkt hat.
3 Punkte 90 €
Jetzt habe ich dermaßen den Kanal voll das ich nur noch korrekt fahren will. Aber mach das mal :oops:
Fahre seit 1979 und hatte noch nie was . Und jetzt innnerhalb eines Jahres 4 punkte.
Wenn einem da nicht der Hut hoch geht :evil:
Siggi

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 12:41
von Meister Lampe
Okay ... du bist ein bekannter Verkehrsrowdie , die kennen dich ... :P , du hast keine Chance ... :mrgreen:

Gruß Uwe Bild

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 13:00
von Jörgi
Bald gibbet es den neuen 8 Punktekatalog........... :roll: :shock: 8)

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 13:45
von RosaPantherchen
Irgendwie ja schon etwas gemein, so diskriminiert zu werden.
Mir entzieht sich auch irgendwie der Sinn dahinter - außer das wohl einige zahlen dürften.

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 14:08
von Lindenbaum
sumo hat geschrieben:
Lindenbaum hat geschrieben:Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich es Dir empfehlen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtschutzversicherung nach Schilderung des Falles eine Kostenübernahme ausspricht.


Das lässt sich leicht herausfinden, in dem man mit einem Rechtsanwalt spricht.
Einer Strafe wird er möglicherweise nicht umgehen, jedoch gibt es einen Spielraum bzgl. Strafmaß.
Vor allem dann, wenn es um Punkte geht!

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 14:12
von Lindenbaum
siggi hat geschrieben:http://www.rhein-zeitung.de/region/mittelmosel_artikel,-Ueberholverbot-fuer-Motorradfahrer-_arid,235246.htmlr nochmal ein Link zur genannten Strecke

Ich selber glaube nicht das ein Einspruch etwas bringt. Worauf soll der sich begründen ?
Der Polizist meinte auch , wenn viele sich beschweren........ die Verwaltung diesen Quatsch rückgänig macht.
Nur was nutzt das mir ?
Hatte letztes Jahr schon einen Rechtsfall wonach ich im Kollonenverkehr als letzter in einen Kreuzungsbereich mit ca. 25 kmh eingefahren bin und die Ampel auf GELB umschaltete.
Und die Herren von Polizei haben dabei einen Rotlichtverstoss gesehen. Dagegen habe ich geklagt und bin letztendlich gescheitert weil der Richter dem Polizisten mehr Glauben geschenkt hat.
3 Punkte 90 €
Jetzt habe ich dermaßen den Kanal voll das ich nur noch korrekt fahren will. Aber mach das mal :oops:
Fahre seit 1979 und hatte noch nie was . Und jetzt innnerhalb eines Jahres 4 punkte.
Wenn einem da nicht der Hut hoch geht :evil:
Siggi


Lass es prüfen, wenn Du eine RSV hast! Ein guter Verkehrsjurist wird Dir Deine Möglichkeiten schon offenlegen!
Deine RSV-Rate hast Du bereits bezahlt. Es geht hier doch nicht um 5 Euro.
Wobei mein Augenmerk eher den Punkten gilt!

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 19.04.2012, 22:44
von UU80
Die Strecke kenne ich auch sehr gut. Leider für Motorradfahrer auch kastriert worden, warum auch immer.

Bußgeld und Punkten kannst du nur entgehen, wenn du einen Messfehler (am Gerät oder der Bedienung) nachweisen kannst.

Das wird schwierig.

Re: Geschwindigskeitverstoß

BeitragVerfasst: 20.04.2012, 11:51
von rossi
Ich geh auf Nummer sicher,und fahre die Strecke einfach nicht mehr,habe keine Lust von Fahrrädern und Dosen bedrängt zu werden. :(
..und ja Rechtsanwälte wollen auch leben,Akteneinsicht und hoffen das irgend ein kleiner Formfehler besteht.