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Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 09:34
von Fuboner
Hallo schönen guten Morgen,
wer noch keine Vignette für die Schweiz hat, sollte sie nun kaufen.
ab 1.Feb.2015 erhöht die Schweiz Ihre Vignette um 7,-€, so dann sie 40,-€ kostet.
Grüsse
Joachim

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 11:42
von LikeBMW
Danke für den Tipp,
aber seit dem neuen Strafkatalog hat die Schweiz keinen Cent mehr von mir gesehen.
Das wird auch so bleiben. plemplem

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 13:16
von Luki
ThumbUP

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 13:53
von Ironbutt
LikeBMW hat geschrieben:Danke für den Tipp,
aber seit dem neuen Strafkatalog hat die Schweiz keinen Cent mehr von mir gesehen.
Das wird auch so bleiben. plemplem

Ich bin mit Dir einig, dass der Strafkatalog und die Höhe mancher Bussen jenseits des gesunden Menschenverstands liegen - darum bin ich auch fast sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es wieder zu einer Angleichung an die europäischen Mittelwerte kommt (wir Schweizer sind ja eigentlich sonst sehr harmoniebedürftig, und wenn wir mal ausnahmsweise über die Stränge schlagen, dann korrigieren wir das schnell wieder zurück zum Mittelmass winkG )

Andererseits sollte man das aber auch nicht überbewerten: ich fahre >15'000km Motorrad und 30'000km Auto jedes Jahr und schaffe es auf höchstens 2 Strafzettel pro Jahr (meist 3-4km/h Überschreitung), obwohl ich sicherlich auch nicht immer genau nach Vorschrift fahre. Mich ärgern die Strafen für die Trivialvergehen sowie Blitzer an ungefährlichen Stellen - die sind übertrieben und Abzocke. Aber wenn jemand innerorts mit angeschriebenen 50km/h mit über 90km/h fahren muss, dann ist das kein "Versehen" und ihm vermutlich nicht anders zu helfen als mit drakonischer Bestrafung.

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 13:56
von Piccolo71320
Hallo Fuboner

Da bringst du aber was durcheinander: :roll:
Die Vignette kostet nach wie vor noch 40SFr., aber durch den aktuellen Wechselkurs SFr./€ von praktisch 1:1 kostet sie für euch 40€. :|

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 14:37
von LikeBMW
Ich bin mit Dir einig, dass der Strafkatalog und die Höhe mancher Bussen jenseits des gesunden Menschenverstands liegen - darum bin ich auch fast sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es wieder zu einer Angleichung an die europäischen Mittelwerte kommt (wir Schweizer sind ja eigentlich sonst sehr harmoniebedürftig, und wenn wir mal ausnahmsweise über die Stränge schlagen, dann korrigieren wir das schnell wieder zurück zum Mittelmass

Das wäre wirklich vernünftig, denn die alten Bussen waren schon streng genug. Hoffen wir es mal.

Versteht mich nicht falsch, ich bin nie mit dem Vorsatz in die Schweiz gefahren, um dort zu rasen.
Und Leute die mit 90 durch den Ort fahren gehören zu recht hart bestraft.
Wenn ich aber gezwungenermassen meinen Blick nur noch auf der Tachonadel bzw den Schildern kleben habe, und daher kaum noch den Verkehr, geschweige denn die Landschaft, beachten kann, wird der Sicherheitsgedanke ad absurdum geführt.
Zumal mir ein solches, angstbehaftetes Fahren (und dann auch noch im Schneckentempo), keinen Spaß macht.
Und Biken tu ich in erster Linie zum Spaß.

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 14:39
von LikeBMW
Sorry, bin irgendwie zu blöd richtig zu zitieren.
Werds noch lernen scratch

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 15:01
von Fuboner
So, dann will ich es mal korrigieren.

Preisänderung, gültig ab 1.2.2015.
Der Preis für die Vignette Schweiz in Euro ist abhängig vom Wechselkurs. Aus diesem Anlass hat die Behörde in der Schweiz den Preis von 33,00 € auf 40,00 € angehoben, gültig ab 1.2.2015.

Gruss Joachim

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 15:27
von sascha1712
Ob die Vignette ab Februar 7€ mehr oder weniger kostet fällt bei einem Urlaub in der Schweiz wohl eh nicht mehr ins Gewicht. neenee neenee ahh ahh

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 19:01
von K1200R_Wip
Ironbutt hat geschrieben:Ich bin mit Dir einig, dass der Strafkatalog und die Höhe mancher Bussen
...
innerorts mit angeschriebenen 50km/h mit über 90km/h fahren muss, dann ist das kein "Versehen" und ihm vermutlich nicht anders zu helfen als mit drakonischer Bestrafung.


Mich würde ja mal interessieren, ob es denn inzwischen neue Erkenntnisse zu den jetzigen Unfallzahlen gibt.
Hat es was gebracht? Und was könnte man durch z. B. eine Verdopplung der jetzigen Strafen mehr erreichen können?

Jörg

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 19:17
von gifhouse
K1200R_Wip hat geschrieben:
Ironbutt hat geschrieben:Ich bin mit Dir einig, dass der Strafkatalog und die Höhe mancher Bussen
...
innerorts mit angeschriebenen 50km/h mit über 90km/h fahren muss, dann ist das kein "Versehen" und ihm vermutlich nicht anders zu helfen als mit drakonischer Bestrafung.


Mich würde ja mal interessieren, ob es denn inzwischen neue Erkenntnisse zu den jetzigen Unfallzahlen gibt.
Hat es was gebracht? Und was könnte man durch z. B. eine Verdopplung der jetzigen Strafen mehr erreichen können?

Jörg


...das man nicht mehr so viele Polizisten einsetzten muss um den im Haushalt ausgewiesenen Umsatz in kürzerer Zeit preisgünstiger zu erreichen... cofus

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 19:45
von Piccolo71320
Fuboner hat geschrieben:So, dann will ich es mal korrigieren.

Preisänderung, gültig ab 1.2.2015.
Der Preis für die Vignette Schweiz in Euro ist abhängig vom Wechselkurs. Aus diesem Anlass hat die Behörde in der Schweiz den Preis von 33,00 € auf 40,00 € angehoben, gültig ab 1.2.2015.

Gruss Joachim

Immer noch nicht richtig:
Der Wechselkurs hat gar nichts mit den Schweizer Behörden zu tun, sprich sie passen gar nichts preislich an > Der Unterschiedliche Preis kommt rein vom Wechselkurs zustande.

Preis Vignette ist seit Jahren 40SFr.:
2014 war der Wechselkurs bei ~1,22SFr./1€ :arrow: 40SFr. = 33€
23.1.2015 liegt der Wechselkurs bei ~1SFr/1€ :arrow: 40SFr. = 40€

Ich vermute mal das Datum 1.2.2015 hast du im Kopf weil die 2014er Vignette bis am 31.1.2015 gültig ist und ab 1.2.2015 die 2015er Vignette haben musst um auf Schweizer Autobahnen legal unterwegs zu sein.

Genau genommen ist ja unsere Jahres-Vignette ja nicht 12Monate gültig sondern 14Monate > Beispiel 2015er Vignette = 1.12.2014 - 31.1.2016

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 20:08
von Fuboner
Hallo Piccolo,
Korrektur stammt aus dem Internet, siehe unten.




https://www.postofficeshop.de/Vignette- ... tAodxX8Asg

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 21:15
von Piccolo71320
Fuboner hat geschrieben:Hallo Piccolo,
Korrektur stammt aus dem Internet, siehe unten.




https://www.postofficeshop.de/Vignette- ... tAodxX8Asg

Da sollte die Post mal nachbesseren.

Re: Vignette Schweiz

BeitragVerfasst: 24.01.2015, 22:07
von LikeBMW
K1200R_Wip hat geschrieben:
Ironbutt hat geschrieben:Ich bin mit Dir einig, dass der Strafkatalog und die Höhe mancher Bussen
...
innerorts mit angeschriebenen 50km/h mit über 90km/h fahren muss, dann ist das kein "Versehen" und ihm vermutlich nicht anders zu helfen als mit drakonischer Bestrafung.


Mich würde ja mal interessieren, ob es denn inzwischen neue Erkenntnisse zu den jetzigen Unfallzahlen gibt.
Hat es was gebracht? Und was könnte man durch z. B. eine Verdopplung der jetzigen Strafen mehr erreichen können?

Jörg



Hier die Statistik
https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=54374

2015 kommt die dritte Stufe:
Am 1. Januar 2015 tritt in Kraft:

Obligatorischer Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen

Bei Schäden, die in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Raserdelikt verursacht werden, müssen die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen Rückgriff auf die Person nehmen, die den Unfall verursacht hat.

Weitere Massnahmen ab 2015

Die restlichen Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» sollen ab 2015 in Kraft gesetzt werden. Es sind dies die Qualitätssicherung bei den Fahreignungsabklärungen, die Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen (inkl. differenzierte Beschränkung des Führerausweises von Senioren), die obligatorische Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkenden, der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren sowie die Einführung der beweissicheren Atem-Alkohol­probe.