Seite 1 von 3

Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 13:04
von Andrew6466
Hier steht was geht, und was eben nicht geht: http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 61586.html

Allzeit gute Fahrt,

Andrew :)

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 13:54
von FrankLT
Interessant. Das man das pusten ins Röhrchen verweigern kann war bekannt. Aber das eine Blutprobe nur mit Richterlichen Beschluss erlaubt, wusste ich nicht. Aber was solls, am besten imm er ohne Alkohol am Steuer, dann kommt man gar nicht in so eine Situation.

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 15:41
von Chucky1978
Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. Aber sobald du etwas lallst oder sonst irgendwie aus der Norm fällst ist die richterliche Anordnung schnell geschrieben. Eine Art wenn man mal in den Genuss kommt sein Gehalt aufzustocken.. so tun als ob (nur leicht, so das man es auf nervösität schieben kann), alles verweigern außer das vorzeigen der Papiere und das aussteigen/absitzen, und dann nur sagen das man einer Blutabnahme nicht zustimmt, und die Herrn wegen Körperverletzung anzeigt (dafür muss der Nachweis aber auch 0,0 Promille später haben) und man kann ein paar Hunderter einsacken nach der Gerichtsverhandlung. Wurde mir sogar schon vor 18 Jahren in der Fahrschule beigebracht... was lernt man den heute dort..habt ihr den FS im Lotto gewonnen? Das wichtigste wisst ihr nicht. Ich wundere mich immer wieder wenn ich Leute sehe die auf dem Seitenstreifen ein Tänzchen vollziehen sollen und das auch tun... wäre mir zu blöd :-P

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 17:40
von Bonehunter99
Chucky1978 hat geschrieben:Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. Aber sobald du etwas lallst oder sonst irgendwie aus der Norm fällst ist die richterliche Anordnung schnell geschrieben. Eine Art wenn man mal in den Genuss kommt sein Gehalt aufzustocken.. so tun als ob (nur leicht, so das man es auf nervösität schieben kann), alles verweigern außer das vorzeigen der Papiere und das aussteigen/absitzen, und dann nur sagen das man einer Blutabnahme nicht zustimmt, und die Herrn wegen Körperverletzung anzeigt (dafür muss der Nachweis aber auch 0,0 Promille später haben) und man kann ein paar Hunderter einsacken nach der Gerichtsverhandlung. Wurde mir sogar schon vor 18 Jahren in der Fahrschule beigebracht... was lernt man den heute dort..habt ihr den FS im Lotto gewonnen? Das wichtigste wisst ihr nicht. Ich wundere mich immer wieder wenn ich Leute sehe die auf dem Seitenstreifen ein Tänzchen vollziehen sollen und das auch tun... wäre mir zu blöd :-P


Und, schon mal durchgezogen?

BTW, mit 0.80 Promille, wie im Bericht erwähnt, hat der nicht geübte Trinker schon ziemlich einen sitzen...


Keine Ahnung wie es in D ist, aber in der CH läuft es im Moment so:
Für einen Atemalkoholtest braucht es keinen begründeten Verdacht.
0.5 - 0.79 Atemalkohol => zweiter Test => Der tiefere Wert kann vor Ort anerkannt werden. => 2 Jahre den Lappen auf Bewährung und eine Busse. Oder einen Bluttest verlangen.
Über 0.8 => Blutprobe. Muss von einem Staatsanwalt angeordnet werden . Wird bei positivem Vortest kaum ein Problem sein. Der Lappen wird vor Ort eingezogen. Blutentnahme durch einen Arzt.
Verweigerung eines Test führt im übrigen ziemlich sicher zum Entzug der Fahrberechtigung...

Im Moment wird diskutiert, dass ab Mitte 2016 beweisssichere Atemalkoholtests eingeführt werden sollen. Damit wäre die Blutprobe hinfällig.

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 19:14
von K1200R_Wip
FrankLT hat geschrieben:Interessant. Das man das pusten ins Röhrchen verweigern kann war bekannt. Aber das eine Blutprobe nur mit Richterlichen Beschluss erlaubt, wusste ich nicht. Aber was solls, am besten imm er ohne Alkohol am Steuer, dann kommt man gar nicht in so eine Situation.


Mmh. Ja, also ... keine Orgien, wenn man fährt finde ich auch OK.
Aber beim Essen im Restaurant ein Bier / Wein und (falls vom Wirt spendiert) nachher noch einen Absacker finde ich auch OK.
Meine Meinung ist: wer nach dem Genuß von einem Bier nicht mehr fahren kann, konnte es vorher auch nicht!

Außerdem bin ich strickt gegen die 0,0 Promille Grenze. Hast du am Vorabend gefeiert (ggf. noch nicht eimal besonders dolle), fährst sogar brav mit dem Taxi nach Hause und am nächsten Tag kommst du mit einem Rest von 0,1 in die Kontrolle?

Ich finde, dass man nur Regeln aufstellen darf, die auch verhältnismäßig leicht (von einem selbst) zu kontrollieren sind.

Jörg

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 19:19
von K1200R_Wip
Chucky1978 hat geschrieben:Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. ...


Naja, die Jungs/Mädels machen doch auch nur ihren Job. Und (vielleicht habe ich bis jetzt immer die "falschen" getroffen) eigentlich waren die bisher auch alle umgänglich.
Leben und Leben lassen. Ich würde mich persönlich freuen, wenn die manchmal ihren Job sogar was ausdehnen würden (wie z. B. heute bei dem Cabriofahrer, der die Wagenkolone auf der Landstraße (Tempo 100 erlaubt) mit Tempo 50 anführte).
Ansonsten finde ich die Damen und Herren in Uniform bei uns schon OK, bisher kann ich jedenfalls nicht negatives berichten.
Und wenn man sich im Vergleich z. B. die Polizei in den USA ansieht ... da möchte ich auf keinen Fall tauschen.

Jörg

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 19:24
von Heinz
K1200R_Wip hat geschrieben:
Außerdem bin ich strickt gegen die 0,0 Promille Grenze. Hast du am Vorabend gefeiert (ggf. noch nicht eimal besonders dolle), fährst sogar brav mit dem Taxi nach Hause und am nächsten Tag kommst du mit einem Rest von 0,1 in die Kontrolle?

Ich finde, dass man nur Regeln aufstellen darf, die auch verhältnismäßig leicht (von einem selbst) zu kontrollieren sind.

Jörg

ThumbUP

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 19:25
von K1200R_Wip
Andrew6466 hat geschrieben:Hier steht was geht, und was eben nicht geht: http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 61586.html

Allzeit gute Fahrt,

Andrew :)


Im Artikel zum Thema "Blitzen":

Mittlerweile gelten Fotos, die Blitzgeräte aufgenommen haben, nicht mehr als Beweismittel, weil sie gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verstoßen. Wer also einen bösen Brief samt Foto bekommt, kann - trotz gestochen scharfem Foto - behaupten, nicht zu wissen, wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat.

Ne, das ist nicht gut! Amerikanische Verhältnisse?
Wenn man Mist macht, sollte man auch den Arsch in der Hose haben, dazu zu stehen, wenn man erwischt wird.
Oder man macht es erst gar nicht!

"Wenn du nicht willst, dass jemand davon erfährt, dann lass es sein!" (Chinesisches Sprichwort)

Jörg

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 21:31
von Mütze
Andrew6466 hat geschrieben:Hier steht was geht, und was eben nicht geht: http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 61586.html

Allzeit gute Fahrt,

Andrew :)


Nichts neues dabei. Ales wie gehabt. :D

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 23:42
von UU80
Chucky1978 hat geschrieben:Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. Aber sobald du etwas lallst oder sonst irgendwie aus der Norm fällst ist die richterliche Anordnung schnell geschrieben. Eine Art wenn man mal in den Genuss kommt sein Gehalt aufzustocken.. so tun als ob (nur leicht, so das man es auf nervösität schieben kann), alles verweigern außer das vorzeigen der Papiere und das aussteigen/absitzen, und dann nur sagen das man einer Blutabnahme nicht zustimmt, und die Herrn wegen Körperverletzung anzeigt (dafür muss der Nachweis aber auch 0,0 Promille später haben) und man kann ein paar Hunderter einsacken nach der Gerichtsverhandlung. Wurde mir sogar schon vor 18 Jahren in der Fahrschule beigebracht... was lernt man den heute dort..habt ihr den FS im Lotto gewonnen? Das wichtigste wisst ihr nicht. Ich wundere mich immer wieder wenn ich Leute sehe die auf dem Seitenstreifen ein Tänzchen vollziehen sollen und das auch tun... wäre mir zu blöd :-P


Was hast du denn getrunken oder geraucht, als du das geschrieben hast?

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 08.03.2015, 23:56
von Piccolo71320
Bonehunter99 hat geschrieben:Im Moment wird diskutiert, dass ab Mitte 2016 beweisssichere Atemalkoholtests eingeführt werden sollen. Damit wäre die Blutprobe hinfällig.

Beweissichere Atemalkoholtests > wie soll das bitte technisch gehen das es auch vor Gericht bestand hat :?: plemplem
Halten sie die Leute mindestens eine 1 Stunde fest damit der Test überhaupt ne Chance hat zu stimmen oder was :?: spinner

So wie ich unsere liebe Frau Leuthard und ihre sogenannten "Verkehrsexperten" kenne, werden sie das einführen > die sollen mal endlich aufhören an bewährtem rumzupfuschen. nogo

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 09.03.2015, 08:34
von Balu
@Chucky1978:
Und du hast kein bißchen ein schlechtes Gewissen, einfach so Leute, die ihren Job machen, anzuzeigen und ein paar Hunderter Steuergelder zu kassieren?!? :(

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 09.03.2015, 09:35
von Vmaxe
Moin,


ich melde mich hier nicht oft. Warum ? Weil mir das Fachwissen zu vielen technischen Details fehlt.

Nichts geht über ein gefährliches Halbwissen....

In gewissen Bereichen denken viele Leute, sie hätten das entsprechende Fachwissen.

Ich denke, man kann erkennen, wen ich hiermit anspreche.


Einen schönen Montag wünscht


Axel

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 09.03.2015, 10:42
von Mütze
UU80 hat geschrieben:
Chucky1978 hat geschrieben:Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. Aber sobald du etwas lallst oder sonst irgendwie aus der Norm fällst ist die richterliche Anordnung schnell geschrieben. Eine Art wenn man mal in den Genuss kommt sein Gehalt aufzustocken.. so tun als ob (nur leicht, so das man es auf nervösität schieben kann), alles verweigern außer das vorzeigen der Papiere und das aussteigen/absitzen, und dann nur sagen das man einer Blutabnahme nicht zustimmt, und die Herrn wegen Körperverletzung anzeigt (dafür muss der Nachweis aber auch 0,0 Promille später haben) und man kann ein paar Hunderter einsacken nach der Gerichtsverhandlung. Wurde mir sogar schon vor 18 Jahren in der Fahrschule beigebracht... was lernt man den heute dort..habt ihr den FS im Lotto gewonnen? Das wichtigste wisst ihr nicht. Ich wundere mich immer wieder wenn ich Leute sehe die auf dem Seitenstreifen ein Tänzchen vollziehen sollen und das auch tun... wäre mir zu blöd :-P


Was hast du denn getrunken oder geraucht, als du das geschrieben hast?


Warum die Frage ist doch alles korrekt?

Re: Fahrzeugkontrolle?!

BeitragVerfasst: 09.03.2015, 10:46
von stma
Bitte nicht jeden Blödsinn glauben welcher im I-Net so rumgeistert. Ich emfehle hier auch wieder das Radarforum. Dort wird einem weitergeholfen und es diskutieren auch Cops und Sachbearbeiter verschiedener Behörden mit!

Gruß

Stefan