Hallo lieber Nachbar
Da ich teilzeit Deutscher bin, ist mir das mit dem wechsel Nummernschild nicht geläufig.
Ich habe aber dem OB mal ne nette Mail geschrieben
Lieber Herr Eberhard,
ich freue mich, dass ich mit einem fast freiwilligen Beitrag von 10 Euro wegen einer frisch gestohlenen Parkscheibe an meinem Motorrad Ihre Kasse ein wenig unterstützen durfte.
da mir das nun schon zum zweiten Mal ausschließlich in Rheinfeden passiert ist, möchte ich Sie bitten, ob Sie mir denn nicht eine Jahressumme zukommen lassen, die ich Ihnen am Jahresanfang überweisen kann, um den lästigen Zettelkram zu vermeiden.
Im übrigen würden sich auch meine Freunde und Foren-Bekannten dafür interessieren.
In der Hoffnung ein gewises Maß Verständnis für Zweiräder bei Ihnen geweckt zu haben, noch eine Kleinigkeit zum Nachdenken
mit freundlichen Grüßen
Andreas Schück
Parken auf Gehwegen
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Laut StVO muss ein Motorrad wie ein PKW geparkt werden, also innerhalb einer markierten Fläche und ggfs. mit Parkschein bzw. Parkausweis oder Parkuhr. Praktisch kann man sein Motorrad überall parken, wo es nicht im Weg steht, ohne je Ärger zu bekommen. Einige Kommunen haben versucht, dies zu verhindern, indem Strafzettel für laut StVO falsch geparkte Motorräder ausgestellt wurden. Der Parkschein soll mit dem Bremshebel eingeklemmt werden.
Da als Reaktion darauf aber am nächsten Wochenende sämtliche Motorradfahrer der näherend Umgebung alle PKW-Parkplätze in der Innenstadt der jeweiligen Kommune belegt haben (was zu einigem Unmut seitens der PKW-fahrer führte), wurde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit wieder eingestellt. So geschehen u.a. in: Bonn, Düsseldorf, Essen, Bremen, Bottrop, Köln... (bitte ergänzen)