Garage Zweckentfremdung

Alles was nirgends reinpasst!

Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Uwe Linnemann » 09.05.2022, 08:01

Hallo zusammen,
ich habe am Freitag einen interessanten Brief von meinem Garagenvermieter bekommen und wollte hier mal nach der Erfahrung zu diesem Thema nachfragen. Aber erst kurz zu meiner Situation.
Auf meinem Grundstück habe ich keine Garage. Da ich in einer „Spielstraße“ wohne, habe ich bei der Planung der Bebauung vier eigene Stellplätze vor dem Haus angelegt. Zwei weitere können neben dem Haus genutzt werden. Daher standen die max. drei vorhandenen Autos immer auf dem eigenen Grundstück und zu keiner Zeit auf öffentlichem Gelände.
Als ich mir vor 20 Jahren das erste Motorrad wieder gekauft hatte, habe ich ca. 200 m vom Haus entfernt eine Garage (ohne Strom) angemietet. Dort steht neben meinem Motorrad (welches nun als K1600GT fast den ganzen Raum einnimmt 12) auch ein paar Motorradersatzteile, eine Ski Box und ja, tatsächlich ein paar artfremde Teile (zwei Stehtische und eine Bierzelt Garnitur, ein Kühlbox, …) Diese „Lagerfläche“ nimmt max. 10% der Fläche ein. Zurzeit habe ich auch gar kein Auto; ein neues E-Fahrzeug ist bestellt, kommt ca. im November und wird auf jeden Fall auf dem eigenen Grundstück stehen müssen, da eine Wallbox angebaut wird.
In dem besagten Brief werde ich zu einer ordnungsgemäßen Nutzung der Garage aufgefordert und in einem Beiblatt ist diese beschrieben. Eine Zweckentfremdung ist auf jeden Fall zu vermeiden.
Auf dem Beiblatt wird einiges erklärt, was in die Garage darf und was nicht. So ist eine Unterstellung eines Motorrades nicht erlaubt. Geduldet wird diese höchstens, wenn ein (mein) PKW ungehindert noch darin parken kann und muss! Was aufgrund der Größe der BMW natürlich nicht geht.
Zitat aus dem Beiblatt:
Grund für die strengen Regeln ist, dass die Parkplätze vor allem in den Städten knapp sind. Deshalb ahnden die Kommunen die Zweckentfremdung von Garagen mit zum Teil hohen Bußgeldern – bis zu 500€ kann ein Verstoß kosten. Auch andere Strafen drohen: Dass die Garage entrümpelt werden muss, ist noch das kleinere Übel. Eine Abrissverfügung für den Eigentümer oder die Kündigung der Garage bei Miete, sind dann die härteren Maßnahmen. Die Ordnungsämter kontrollieren auch.

Die Grundidee, kann ich ja noch verstehen. Aber die typische Pauschalierung finde ich mittlerweile unerträglich. Wenn ich mich an dem Verhalten (eigene Garage nicht als Stellplatz genutzt – eigenen PKW auf öffentlichem Raum abgestellt) beteilige, wäre ich ja noch mit einer Strafe einverstanden. Da ich aber noch nie öffentlichen Raum dadurch benutzt habe (auch keine Besucher), ärgere ich mich über dieses Pauschalverbot und befürchte, dass mein Möppi die Garage bald "verlassen" muss.

Hat jemand aus dem Forum schon mal Erfahrung mit diesem Thema gesammelt?

Gruß,
Uwe
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Tourenfahrer » 09.05.2022, 08:50

Also das Thema ist ganz einfach und auch rechtlich nicht zu diskutieren.

1.)
Du befindest dich in Deutschland, also in dem was Vorschriften angeht dümmsten Land der Welt, mit den meiner Meinung nach dümmsten Politikern dieser Welt.

Und ja in den meisten Bundesländern gibt es die sogenannte (GaVo) = Garagenverordnung

oder:

-GarVO
-GaVO
-GaStellV
-BbgGStV
-GaStplVO
-SächsGarStellplVO
-ThürGarVO


und die besagt genau das was du als Schreiben bekommen hast.

FERTIG es ist so.


Kontrolliert wird die sogenannte Zweckentfremdung normalerweise anlassbezogen
Also ,wem bist du auf die Füsse getreten :mrgreen: :mrgreen:



https://autofahrerseite.eu/recht/allgem ... erden.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenve ... 28c90c4a8e

viel Spass

beim räumen der Garage

ODER

Suchen von einem neuen Vermieter der eben keinen an der Klatsche hat ( weil ihn so etwas einfach nicht interessiert )

Ein normal denkender Vermieter der Eier in der Hose hat,interessiert es normalerweise einen Scheissdreck was so in einer Garage steht.
Wenn ein Vermieter aber vielleicht krank im Kopf ist, dann sendet er genau solche Briefe.

Aber in Zeiten von Ilona kommen die wahren Charakter von Menschen zum Vorschein

-Denunzieren
-Stasimethoden
-Arschlochverhalten
-Anschwärzen


Aber wie war das :?: :?: Sie leben im besten Deutschland was es ja gab arbroller arbroller arbroller neenee neenee
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon stma » 09.05.2022, 09:05

Seit wann ist die Unterstellung eines Motorrades in einer Garage nicht erlaubt?? Sind die noch ganz dicht???? ahh ahh

Das nur Fahrzeuge und deren Zubehör in eine Garage gehören wusste ich aber seit wann darf man keine Motorräder dort reinstellen??
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Tourenfahrer » 09.05.2022, 09:15

stma hat geschrieben:Seit wann ist die Unterstellung eines Motorrades in einer Garage nicht erlaubt?? Sind die noch ganz dicht???? ahh ahh



Nicht aufregen
Ihr habt die Affen gewählt also lebt mit ihnen
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon bigsmartchopper » 09.05.2022, 10:34

Wenn Du in NRW wohnst, darfst Du seit neuestem auch ein Fahrrad in der Garage abstellen.
Kraftfahrzeuge sind grundsätzlich erlaubt, Benzin (20L), Diesel (200L), Putzmittel, Sommer- Winterreifen… dürfen ebenfalls in der Garage lagern. Alles andere gilt wohl als Zweckentfremdung (Möbel, Kartons, Hausrat…)
Was zum Begriff „KFZ Kraftfahrzeuge“ zählt, ist wohl unmissverständlich.

So einen „Blockwart“ gibt es in meiner Nachbarschaft auch, aber dem habe ich „die Flötentöne“ beigebracht. Der traut sich nicht mehr in meine Nähe und macht sogar einen Umweg, wenn er mich sieht.
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Tourenfahrer » 09.05.2022, 11:25

bigsmartchopper hat geschrieben:
So einen „Blockwart“ gibt es in meiner Nachbarschaft auch, aber dem habe ich „die Flötentöne“ beigebracht. Der traut sich nicht mehr in meine Nähe und macht sogar einen Umweg, wenn er mich sieht.


clap clap :mrgreen: ThumbUP ThumbUP
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon stma » 09.05.2022, 12:05

Tourenfahrer hat geschrieben:
stma hat geschrieben:Seit wann ist die Unterstellung eines Motorrades in einer Garage nicht erlaubt?? Sind die noch ganz dicht???? ahh ahh



Nicht aufregen
Ihr habt die Affen gewählt also lebt mit ihnen


Hallo?, ich hab die Vögel schon mal gar nicht gewählt und überhaupt, das was auf Bundes oder Kommunalebene letztlich entschieden wird steht auf einen ganz anderen Blatt, soll heißen vor der Wahl wird eh gelogen das sich die Balken biegen....
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon stma » 09.05.2022, 12:11

Hallo Uwe,

in welchem Bundesland lebst du?
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Uwe Linnemann » 09.05.2022, 13:24

Hallo zusammen,
ich habe eine solche Reaktion nicht erwartet. Da scheine ich ja zum Teil den Nerv getroffen zu haben.
Den Ansatz mit der Garage verstehe ich ja (stellt euer Auto nicht öffentlich in den Weg, wenn ich die Möglichkeit der Unterstellung habt). Nur wenn es keinen Anlass diesbezüglich gibt?
Daher ein weiteres Beispiel, warum ich diese Art des Vorgehens nicht verstehe (Verallgemeinerungen).
Da ich ja Stellplätze vor meinem Haus auf meinem Grundstück geschaffen habe, sind die ja nicht mit Gras bepflanzt, sondern gepflastert – am Haus entlang sogar mit leichtem Gefälle. Ich hätte auch lieber einen schönen Vorgarten gehabt.
Ca. 20 Jahre nach Fertigstellung muss ich nun für die gesamte Fläche die Niederschlagssteuer bezahlen. Auch hier wieder, den Grundgedanken (Versiegelung, Abfluss in öffentliche Kanäle) verstehe ich. Aber! Bei meinem Versuch, 100L Wasser über die Pflastersteine über das Gefälle in öffentliche Kanäle zu leiten, bin ich leider gescheitert. Das Wasser ist, trotz „heftigem“ Ausschütten einfach versickert; ins Erdreich und nicht in den Kanal. Auch bei den, in der letzten Zeit häufiger auftretenden Starkregen, ist einfach kein Rinnsal entstanden. Trotz Versiegelungsfaktor von 1 für mein Pflaster, rät mir der Poolbauer aber von der Verwendung dieser Pflastersteine ab. Er würde für die „Dichtheit“ des Pools nicht garantieren.
Die Historie des Wasserabflusses ist sowieso lustig. Als ich eingezogen bin, hieß es: Bitte nicht alles Abwasser (z.B. Garten, Terrasse, ..) in die öffentlichen Kanäle leiten. Sonst sind die überlastet. Dann haben sich viele eine Zisterne gebaut. Als dann die Abwasserkanäle trockenliefen und die Ka… nicht mehr weggespült wurde, wurden die Zisternen wieder verboten und der Anschluss der Entwässerung der Grundstücke an das Netz präferiert. Dann kamen die Starkregenhäufungen, uns nun solle man wieder nicht ins Netz einspeisen, oder doch – gegen Gebühr.
Mein Problem ist einfach, das ich mit logischen Sachverstand vieles nicht mehr nachvollziehen kann und meine Alkoholvorräte manchmal nicht mehr reichen.
Gruß, Uwe
P.S. Ich wohne in NRW / Grevenbroich
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Tourenfahrer » 09.05.2022, 13:40

Uwe Linnemann hat geschrieben:
Mein Problem ist einfach, das ich mit logischen Sachverstand vieles nicht mehr nachvollziehen kann
Gruß, Uwe
P.S. Ich wohne in NRW / Grevenbroich


Die einen erkenn das früher die anderen später
:mrgreen: :mrgreen: arbroller arbroller arbroller

Schau mal die Partei der Grünen

Bei der Gründung:

Kein Krieg
lasst uns doch bitte unseren Namen tanzen
Wir lieben uns alle
Waffen sind böse

Heute:
Komm wir senden einfach noch ein paar Waffen in die Welt damit es Frieden gibt :mrgreen: arbroller arbroller



Also mal noch ein anderes Bsp

Die Affen wollen einem erklären das wir mit E Autos die Welt retten
Was meinst du den was passiert wen alle E Autos fahren
Sie machen den Strom künstlich so teuer das es sich keiner mehr leisten kann

merkst du was :mrgreen: :mrgreen:

Ich weiß gar nicht was du dich aufregst, nochmals zu Erklärung
Jemand hat die Affen gewählt, also lebt mit ihnen.
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon bigsmartchopper » 09.05.2022, 14:40

stma hat geschrieben:Hallo Uwe,

in welchem Bundesland lebst du?



NRW, am Schnittpunkt von Ruhrgebiet und Niederrhein.
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon stma » 09.05.2022, 14:59

Also ich konnte in den hier verlinkten Vorschriften über Wikipedia bei NRW keinen Passus finden in dem steht das Motorräder nicht in Garagen gestellt werden dürfen. Hier ist immer nur die Rede von Kraftfahrzeugen und dazu gehören Motorräder ja wohl, oder? Kann das dann auf kommunaler Ebene verboten werden?
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Uwe Linnemann » 09.05.2022, 15:15

Hallo zusammen,
Parteipolitik spielt hier wirklich keine Rolle; die beiden Problematiken bestehen bei CDU/FDP/SPD/Grüne und UWG alle im Wechsel.
Und man musste ja Affen wählen, weil systemimmanent nur Affen auf dem Wahlschein standen. Halt nur verschiedene Sorten.
Sobald jemand „da oben“ ist, ist sein (technisches) Wort Gesetz. Egal wie unsinnig oder widersprüchlich es ist. Wir alle kennen die Beispiele zu Hauf.
Ein Stein, der offensichtlich wasserdurchlässig ist, ist auf einmal wasserdicht.
Eine Zweckentfremdung eines Garagennutzers führt zur Drangsalierung aller Garagennutzer (auch wenn der entsprechende Sachverhalt gar nicht zutrifft!), ohne Mehrwert für die Allgemeinheit.
Ich freue mich schon auf das Bier nach vier und rege mich gar nicht mehr auf.

Gruß,
Uwe
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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Uwe Linnemann » 09.05.2022, 15:17

stma hat geschrieben:Also ich konnte in den hier verlinkten Vorschriften über Wikipedia bei NRW keinen Passus finden in dem steht das Motorräder nicht in Garagen gestellt werden dürfen. Hier ist immer nur die Rede von Kraftfahrzeugen und dazu gehören Motorräder ja wohl, oder? Kann das dann auf kommunaler Ebene verboten werden?


Anscheinend ja, denn ich wurde von einer Rechtsanwaltkanzlei mit einem Brief darauf hingewiesen.

[Wann, ob und wie man einen Baum fällen darf, wird ja auch von Dorf zu Dorf unterschiedliche geregelt. Habe die Erfahrung auch hier gemacht.]

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Re: Garage Zweckentfremdung

Beitragvon Mormone » 09.05.2022, 15:41

schön, das es wieder um die Garage geht ThumbUP
dachte schon ich hätte ein falsches Forum geöffnet plemplem

ist es eine Einzelbox oder Sammelgarage?
bei uns sin teils die Brandschutzvorschriften so extrem, das nicht mehr mal die Ersatzräder in Sammel-Garage gelagert werden dürfen ahh
bis bald
Mike

lieber etwas später ankommen, als an Wand kleben ;-)
Gemeinsam die von uns gesetzten Grenzen niederreisen und den Horizont neu definieren.
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