Hallo zusammen,
ich habe am Freitag einen interessanten Brief von meinem Garagenvermieter bekommen und wollte hier mal nach der Erfahrung zu diesem Thema nachfragen. Aber erst kurz zu meiner Situation.
Auf meinem Grundstück habe ich keine Garage. Da ich in einer „Spielstraße“ wohne, habe ich bei der Planung der Bebauung vier eigene Stellplätze vor dem Haus angelegt. Zwei weitere können neben dem Haus genutzt werden. Daher standen die max. drei vorhandenen Autos immer auf dem eigenen Grundstück und zu keiner Zeit auf öffentlichem Gelände.
Als ich mir vor 20 Jahren das erste Motorrad wieder gekauft hatte, habe ich ca. 200 m vom Haus entfernt eine Garage (ohne Strom) angemietet. Dort steht neben meinem Motorrad (welches nun als K1600GT fast den ganzen Raum einnimmt 12) auch ein paar Motorradersatzteile, eine Ski Box und ja, tatsächlich ein paar artfremde Teile (zwei Stehtische und eine Bierzelt Garnitur, ein Kühlbox, …) Diese „Lagerfläche“ nimmt max. 10% der Fläche ein. Zurzeit habe ich auch gar kein Auto; ein neues E-Fahrzeug ist bestellt, kommt ca. im November und wird auf jeden Fall auf dem eigenen Grundstück stehen müssen, da eine Wallbox angebaut wird.
In dem besagten Brief werde ich zu einer ordnungsgemäßen Nutzung der Garage aufgefordert und in einem Beiblatt ist diese beschrieben. Eine Zweckentfremdung ist auf jeden Fall zu vermeiden.
Auf dem Beiblatt wird einiges erklärt, was in die Garage darf und was nicht. So ist eine Unterstellung eines Motorrades nicht erlaubt. Geduldet wird diese höchstens, wenn ein (mein) PKW ungehindert noch darin parken kann und muss! Was aufgrund der Größe der BMW natürlich nicht geht.
Zitat aus dem Beiblatt:
Grund für die strengen Regeln ist, dass die Parkplätze vor allem in den Städten knapp sind. Deshalb ahnden die Kommunen die Zweckentfremdung von Garagen mit zum Teil hohen Bußgeldern – bis zu 500€ kann ein Verstoß kosten. Auch andere Strafen drohen: Dass die Garage entrümpelt werden muss, ist noch das kleinere Übel. Eine Abrissverfügung für den Eigentümer oder die Kündigung der Garage bei Miete, sind dann die härteren Maßnahmen. Die Ordnungsämter kontrollieren auch.
Die Grundidee, kann ich ja noch verstehen. Aber die typische Pauschalierung finde ich mittlerweile unerträglich. Wenn ich mich an dem Verhalten (eigene Garage nicht als Stellplatz genutzt – eigenen PKW auf öffentlichem Raum abgestellt) beteilige, wäre ich ja noch mit einer Strafe einverstanden. Da ich aber noch nie öffentlichen Raum dadurch benutzt habe (auch keine Besucher), ärgere ich mich über dieses Pauschalverbot und befürchte, dass mein Möppi die Garage bald "verlassen" muss.
Hat jemand aus dem Forum schon mal Erfahrung mit diesem Thema gesammelt?
Gruß,
Uwe