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Verjährung österreichischer Strafverfügung

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 12:36
von Maze
schwirrt mir heute mit Datum 15.10. eine Strafverfügung aus Kitzbühl
ins Haus, ich wäre doch glatt am 6.7.2007 zu schnell mit dem Moped
unterwegs gewesen. Ich, ausgerechnet ich wäre zu schnell gewesen ?!?!?

gibt es in Österreich eigentlich eine Verjährung ?

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 12:49
von Achim
>>HIER<< wird Dir geholfen! :wink:

Re: Verjährung österreichischer Strafverfügung

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 13:01
von Al_K_Seltzer
Maze hat geschrieben:schwirrt mir heute mit Datum 15.10. eine Strafverfügung aus Kitzbühl
ins Haus, ich wäre doch glatt am 6.7.2007 zu schnell mit dem Moped
unterwegs gewesen. Ich, ausgerechnet ich wäre zu schnell gewesen ?!?!?

gibt es in Österreich eigentlich eine Verjährung ?

Moin, Maze. Unabhängig von den (zweifellos auch in A) herrschenden Verjährungsfristen gilt zu beachten, dass die Verjährung durch amtliche Handlungen aufgeschoben wird (bin mir ziemlich sicher, dass das auch in A der Fall ist). Konkret liegt in diesem unseren Lande die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr (nur richtig zu verstehen, gell) bei 3 Monaten.
Auf Deinen Fall bezogen würde die Verjährungsfrist nicht schon ab dem Tag der Tat beginnen, sondern erst mit dem Datum des offiziellen Schreibens plus Zusendefrist (i.d.R. eine Woche). Allerdings darf die Zeit zwischen der Tatzeitpunkt und dem Datum der Strafverfügung auch nicht mehr als 3 Monate betragen. Was ist denn das Datum des funny Schreibens aus A?

Zum empfehlen ist erst einmal Nichtreagieren bei gleichzeitiger Konsulation durch Deinen Anwalt.

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 13:06
von Achim
Yep, in D soviel ich weiß,
3 Monate ab Poststempel Eingang des Schreibens.
In dem Moment wo Du drauf antwortest, oder Dein Anwalt Akteneinsicht beantragt ist alles hinfällig.
Sollte es also nicht per Einschreiben gekommen sein,
erstmal vergessen und nicht mucken! :wink:

Re: Verjährung österreichischer Strafverfügung

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 13:13
von Maze
Al_K_Seltzer hat geschrieben: Was ist denn das Datum des funny Schreibens aus A?


15.10.2007 und Posteingang heute

Ich laß mir einfach mal ein Bild kommen

Re: Verjährung österreichischer Strafverfügung

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 13:15
von Achim
Maze hat geschrieben:
Ich laß mir einfach mal ein Bild kommen


Damit kannst Du die Verjährung schon vergessen!

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 13:25
von Maze
na gut, dann lege ich mich zurück und warte auf ein Bußgeldverfahren.

Wobei, wenn ich keinen Einspruch einlege, schreiben die, wäre eine
Haftstrafe als Ersatz zu befürchten.

Auch nicht schlecht, wer hat schon kostenlose Unterkunft in Kitzbühl.
sollte vielleicht meine Ski mitnehmen

Re: Verjährung österreichischer Strafverfügung

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 13:31
von BTX65
Maze hat geschrieben:
Ich laß mir einfach mal ein Bild kommen


... kostet alles nur Geld :!:

Erst kommt noch eine Mahnung, dann schreibt Dir der Landeshauptmann von Tirol einen netten Brief und danach stellst Du fest, daß sich in solchen Fällen die Behörden grenzübergreifend erstaunlich einig sind

Gruß
Peter

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 13:37
von Maze
könnten die Michaels nicht in Lettland eine Foren-Adresse gründen, über die
wir alle unsere Mopeds zulassen ? So eine Rießen-WG mit großem
Briefkasten für die Bußgeldbescheide ?

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 14:28
von Achim
Maze, hast Du den Bescheid denn per Einschreiben mit Rückschein, den Du unterschrieben hast, bekommen? Bist Du sicher, daß das Teil überhaupt bei Dir angekommen ist, oder nicht eventuell Dein Staplerfahrer unterschrieben und es dann verloren hat?

Manoman, bin ich kriminell. :shock: :oops:

btw: Ist das nicht ein Firmenkfz.?

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 14:50
von Detlef
Steh' doch zu Deiner Heizerei, Du Memme! :mrgreen:

Falls Du klamm bist, kriegen wir die Kohle im Forum schon für Dich zusammen. Und für den Knast wird sich auch noch jemand finden lassen.

Weicheier, diese Schwaben... :shock:

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 15:05
von HWABIKER
Moin Maze,
bevor wir alle Möglichkeiten der Juristerei ausschöpfen wäre es sicher sinnvoll, zu wissen:

Was soll der Spass denn kosten?

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 15:16
von Al_K_Seltzer
Maze hat geschrieben:na gut, dann lege ich mich zurück und warte auf ein Bußgeldverfahren.

Wobei, wenn ich keinen Einspruch einlege, schreiben die, wäre eine
Haftstrafe als Ersatz zu befürchten.

Auch nicht schlecht, wer hat schon kostenlose Unterkunft in Kitzbühl.
sollte vielleicht meine Ski mitnehmen

Maze, meine Empfehlung (aus aktueller eigener Erfahrung :evil: ):

reagiere nicht (!) und konsultiere einen Verkehrsrechtsexperten mit dem, was und wie Du es erhalten hast. Nur der wird Dir eine auch formaljuristisch kompetente Antwort geben können. Gut möglich, dass das Ding tatsächlich schon de jure verjährt ist, wenn die 3-Monatsfrist auch bei den Öschis gilt. Offenbar geht es um Tage...

Würdest Du jetzt offiziell reagieren, könntest Du u.U. Gefahr laufen, dass alles wieder auflebt... Wenn's allerdings nur ein paar olle Öcken kostet, wär's den Aufwand nicht wert, hier heißt's auch abzuwägen. Aber det kannste ja, gell.

Good luck!

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 15:25
von Achim
HWABIKER hat geschrieben:Moin Maze,
bevor wir alle Möglichkeiten der Juristerei ausschöpfen wäre es sicher sinnvoll, zu wissen:

Was soll der Spass denn kosten?


Bei dem Hype, den Maze hier veranstaltet,
rechne ich mal mit der unglaublichen, unverschämten
Wuchersumme von € 5.- :lol: :wink:

BeitragVerfasst: 24.10.2007, 15:35
von Maze
es geht hier zwar "nur" um € 40, aber alles bezahle ich nun auch nicht
freiwillig.

Bescheid kam ohne Einschreiben an.

jedoch, zur besagten "Strafzeit" bin ich nochmals 3x geblitzt
worden und da würde es um weit mehr gehen :oops: .

auf diese Foto-Session wartete ich ja schon :cry:
und so langsam befürchte ich, ich muß mich darauf vorbereiten .........