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Importieren einer Harley aus Spanien ! Was tun ?

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 17:40
von Hardy
Der Vater eines Freundes lebt auf einer traumhaft schönen Hazienda in der Nähe von Malaga .
Er hat sich 1994 eine gelbe 883er Sportster als Spielzeug in den USA gekauft und nach Spanien importiert. Damit ist er dann alles in allem 800 km gefahren.
Jetzt will er das Teil verkaufen . Er bietet sie als All inclusive Paket für 5000,- € mit zwei Übernachtungen auf seiner Hazienda an. Danach kann man die Harley dann mit der vorhandenen Zulassung nach Deutschland fahren .
Stelle ich mir traumhaft vor !!!
Die Frage ist jetzt die , was kommt auf den Käufer zu , wenn er das Teil hier zulassen will . Die Auspuffanlage ist USA konform und ballert ganz nett .
Licht ist EU gemäß und sonst dürfte es auch kein Problem werden .
Wer weiß welche Auflagen erfüllt werden müssen ?

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 18:06
von HWABIKER
Moin Hartmut

Bin mir nicht sicher, aber die 94er US Harley hatte in ES wahrscheinlich auch nur ne Einzelabnahme...wenn überhaupt :roll:

um so was (Einzelabnahme) wirste wohl hier nicht herum kommen...

in meiner Nachbarschaft hat mal einer ne F6 Valkyrie aus den USA importiert.. war nen ziemlicher Zirkus, bis er die umgeschrieben hatte...

am Besten Du fragst gleich beim TÜV an..

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 18:11
von Hardy
Hallo Rainer .
An soetwas habe ich auch schon gedacht und dann ist mit der US- Dämpferanlage Essig ! Der Wechsel von Phon auf DB(a) war , so glaube ich zu wissen , 1990 ! :?:

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 18:28
von HWABIKER
Hardy hat geschrieben:Hallo Rainer .
An soetwas habe ich auch schon gedacht und dann ist mit der US- Dämpferanlage Essig ! Der Wechsel von Phon auf DB(a) war , so glaube ich zu wissen , 1990 ! :?:


Wann die war, Hardy, weiss ich nicht,

war allerdings dabei, als ein weiterer Nachbar ... wohne echt in nem Biker Ghetto.... (die Harley auch aus den US importiert) mit nachträglich zurück gerüsteter US-Pipe in ne Verkehrskontrolle geriet.... die hams irgendwie bemerkt :roll: ..

und da einer von den Grünen selber Biker war, hat er dem Nachbarn 2 Tage zum Rück-Rück-Rüsten gegeben... da hiess es dann ein wenig schrauben :roll: ach ja, gelöhnt hat er auch noch...

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 18:39
von Hardy
Wie schrieb Matthias Horx : ... der Öko-Katholizismus ist auf dem Vormarsch !"
Wie wahr !

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 18:47
von Unbekannt
Hardy hat geschrieben:Wie schrieb Matthias Horx : ... der Öko-Katholizismus ist auf dem Vormarsch !"
Wie wahr !


wenns nur der ....Katholizismus wäre. Die Tendenz geht er in Ökofaschismus, ........

Johanes, schon wieder mit pulsierender Halsschlagader

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 18:59
von Hardy
Johannes hat geschrieben:
Hardy hat geschrieben:Wie schrieb Matthias Horx : ... der Öko-Katholizismus ist auf dem Vormarsch !"
Wie wahr !


wenns nur der ....Katholizismus wäre. Die Tendenz geht er in Ökofaschismus, ........

Johanes, schon wieder mit pulsierender Halsschlagader


Johannes , das war vor vier Jahren !!!

das mit dem Faschismus ist die nächste Stufe !!!

Also jede Saison nutzen :wink: :lol:

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 19:34
von RHEINPFEIL
Bitteschön :D

Die Harley ist zu teuer, finde ich, schau Dich mal um.
Dafür gibt es schon die 883R
Ansonsten sind die Sportys ne Quälerei, hab mal ne 1200er probegefahren, nach 100km war ich froh sie wieder abgeben zu können, die großen sind o.k.
++++++++++++++++++++++++++++++

Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Köln zulassen?

Benötigt werden:

- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Beachten Sie hierzu bitte den Überblick in der Produkt-Info zu verschiedenen Zulassungsunterlagen in der rechten Spalte.
- * Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Bitte beachten Sie: Diese Bescheinigung wird von der Zulassungsstelle unmittelbar beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) angefordert.
- * Vollabnahme durch den Tüv gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
siehe nachfolgende Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs
- * Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
siehe nachfolgende Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Bei Fahrzeugimport aus Italien zusätzlich eine Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges
Diese erhalten Sie beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland.
- Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
- Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs

*Hinweis: Hat das Fahrzeug bei Import eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind die mit *Stern versehenen Unterlagen entbehrlich. Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung muss jedoch im Original vorliegen. Ist das Fahrzeug allerdings älter als drei Jahre, sind die Nachweise über eine Haupt- und eine Abgasuntersuchung erforderlich.

Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sagt aus, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief beziehungsweise eine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde.

Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es weniger als 6.000 Kilometer zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben. Diese wird durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten, so regelt es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes.

Vorsprache:

Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.

Gebühren:

Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 29,90 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 20:18
von Martin
Hardy hat geschrieben: Der Wechsel von Phon auf DB(a) war , so glaube ich zu wissen , 1990 ! :?:


ein Wechsel von Phon zu dB(A) hat NIE!! stattgefunden!

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 20:39
von Hardy
xyz hat geschrieben:
Hardy hat geschrieben: Der Wechsel von Phon auf DB(a) war , so glaube ich zu wissen , 1990 ! :?:


ein Wechsel von Phon zu dB(A) hat NIE!! stattgefunden!


Maddin dann klär uns auf !
Jetzt komm nicht mit Bienen oder sowas ran :lol:

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 21:25
von Martin
Hardy hat geschrieben:
Maddin dann klär uns auf !


1. Martin, bitte
2. schau hier, hat nix mit Bienen zu tun: http://www.sengpielaudio.com/Unterlagen01.htm

BeitragVerfasst: 28.01.2008, 21:48
von Hardy
xyz hat geschrieben:
Hardy hat geschrieben:
Maddin dann klär uns auf !


1. Martin, bitte
2. schau hier, hat nix mit Bienen zu tun: http://www.sengpielaudio.com/Unterlagen01.htm


Machen wir es doch kurz :
Seit 1990 wird anders gemessen und im Brief angegeben !
Ok Martin ?
Dankeschön !

BeitragVerfasst: 29.01.2008, 01:08
von Detlef
Johannes hat geschrieben: ... Die Tendenz geht er in Ökofaschismus, ...


oha :shock: