Hallo thomashausms
Ich kann das ganze nicht ganz nachvollziehen
Ich gehe davon aus dass du voll geschäftsfähig bist , somit erfüllst du eine wichtige Vorraussetzungen um einen Rechtsgültigen Vertrag abzuschliessen.
Ein solcher Vertrag wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/VertragEs hat dich doch keiner gezwungen das Motorrad zu kaufen.
Also nun ist es doch absolut einfach
Ist das Wort Scheckheftgepflegt im Kaufvertrag aufgeführt ? JA/NEIN
Wenn ja und dieser Vertragsbestandteil ist nicht erfüllt ,hast du Glück
Hat der Verkäufer dir das nur mündlich zugesagt und du hast es nicht geprüft, kann ich dir nicht mehr helfen.
Pech , Dummheit, etc.
Nun werden gleich die ersten um die Ecke kommen und sagen,ja aber mündlicher Vertrag zählt auch usw..
Alles Blödsinn,Unsinn
Du musst es beweisen können FERTIG ,Aussage gegen Aussage.
Was willst du machen? ihn verklagen ,viel Spass bei diesem Rechtsstreit
Beweiss ihm mal diesen „Betrug“.
Wenn es im Kaufvertrag nicht schriftlich geschrieben steht hast du Pech.
Wenn mir einer etwas verkaufen will kannst du sicher sein das ich ALLE aber Restlos ALLE Punkte prüfen und mit ggf schriftlich geben lasse.
Gerade beim Motorradkauf lässt man sich das Scheckheft zeigen und überprüft, ist alles eingetragen und ist alles stimmig.
Da gibt es keine Entschuldigung
Geh zum dem Typ hin und rede mit Ihm