Winkel:
"Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene
des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30°
gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der
Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um
maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit
der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Höhe:
"MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug darf der
Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche
Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.
MINDESTABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich
die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen
in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt
der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der
Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen."