Scuderia hat geschrieben:also so weit ich weiss nutzt man die 1% regelung wenn man KEIN fahrtenbuch führt.
ein fahrtenbuch führt man aus dem grund, den "tatsächlichen" gewerblichen anteil aus den fahrten herauszurechnen und für die steuer anzugeben!
Das stimmt.
Aber ...
... es soll schon vorgekommen sein, dass "findige" Finanzbeamte (eigentlich
ein Paradoxon) eine rein private Nutzung vermuten (was denken dir nur für
schlechte Sachen von uns) und das ganze, damit es sich richtig lohnt, als
nachzuversteuernde Gewinnausschüttung deklarieren, womit wir an einem
meiner Lieblingsthemen angelangt sind:
§ 42 AO Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Also beugt der umsichtige Steuerjunkie vor.