1. Die Plakette gilt nur für den Anhänger. Das bedeutet, dass man unter bestimmten Bedingungen das Zugfahrzeug wechseln kann.
2. Das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger muss stimmen.
3. Für das Zugfahrzeug ist ein Antiblockiersystem vorgeschrieben und die Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als sechs Jahre alt sein.
4. Der Anhänger muss hydraulische Achsstoßdämpfer und eine Auflaufbremse haben.
5. Im Fahrzeugschein des Anhängers muss ein Vermerk über die Eignung von Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden sein. Hierin sollte das minimal erforderliche Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben sein.
6. Das Zugfahrzeug ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen frei wählbar:
* Es muss mindestens mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV/ ABS) ausgerüstet sein.
* Es muss wenigstens das vorgegebene Mindestleergewicht aufweisen. Angaben zum Leergewicht des Zugfahrzeugs findet man im Fahrzeugschein unter Ziffer 14 bzw. Feld G.
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