Ich habe zwar keine schriftliche aber eine plausible Antwort bekommen zu diesem leidigen Thema von unserem Prüfer von der DEKRA.
Folgendes trifft zu bei uns in der Bundesrepublik Deutschland:
Bei allen Erläuterungen und Erklärungen die veröffentlicht sind,
hat aber nach wie vor der Gesetzgeber die Grundlage für die Vorgehensweise bei der HU im § 36 Bereifung und Laufflächen in der StVZO nicht geändert.
Die StVZO ist aber die Grundlage für die Prüforganisationen für die Wahrnehmung und Durchsetzung des hoheitlichen Auftrags der periodisch wiederkehrenden Hauptuntersuchung an zugelassenen Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Ist der Reifentyp verbaut am Fahrzeug, der als "Erstbereifung" ab Werk montiert wurde, dann sind keinerlei "Dokumente" für den Reifentyp notwendig.
Ist jedoch, auch bei gleicher Reifendimension, Index, ECE etc., ein anderer Reifentyp verbaut, der nicht der "Erstausrüstung" entspricht, dann ist dieses eine Reifentypen Umrüstung und bedarf einer "Freigabe".
Ich hoffe, ich konnte den Inhalt aus dem Gespräch einigermaßen wiedergeben.
Unterm Strich bleibt alles wie gewohnt bei der HU.
So weit, so deutsch
Über den Sinn bzw. Unsinn kann man unendlich rätseln und debattieren, ändert aber aktuell nichts bei der HU.
Grüße
Paul