Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

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Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Thorsten_Boehm » 26.11.2010, 08:55

Das hier ist doch wohl nicht ernst gemeint oder???
:shock: http://www.pro-winterreifen.de/news.php ... ews&id=205

Wenn das kommt wandere ich aus!!!

Gruß Thorsten
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Unbekannt » 26.11.2010, 09:05

kann ich nicht wirklich glauben
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Thorsten_Boehm » 26.11.2010, 09:37

Stand aber auch noch in diversen Zeitungen
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Smarty » 26.11.2010, 10:06

Hmmm ....

ob das ein gutes Geschäft wäre ... :?: :?: :?:

Einer der großen Hersteller spricht ausschließlich über "Autos".

Quelle: Continental

Winterreifen – in Europa teilweise Pflicht


11/18/2010

Unterschiedliche nationale Regelungen in Europa
Teilweise regionale Winterreifenpflicht möglich
In Österreich gilt Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April
Hannover, im Herbst 2010. Vor dem Start in den Winter sollten sich Autofah­rer genau informieren, wie die gesetzlichen Regelungen zu Winterreifen an ihren Fahrtzielen im europäischen Ausland aussehen: Zwar herrscht in vielen europäischen Nach­barstaaten keine Pflicht, M+S-Reifen zu fahren – doch bestimmte Strecken und Pässe dürfen trotzdem nur mit Winterreifen oder Schneeketten befahren werden. Continental, Marktführer bei Winterreifen, hat daher die Regelungen zusammen gefasst.








Europäische Regelung:

Eine europaweite Regelung zu Winterreifen ist nicht in Sicht. Allerdings hat die EU bereits 1992 definiert, wie ein M+S-Winterreifen auszusehen hat (Anh. II 92/23 EWG). Es handele sich dabei um „Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahr­eigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der M+S-Reifen ist im allgemei­nen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch grö­ßere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“ Heutige Win­terreifen sind nach dieser Definition eigentlich gar keine – schließlich sind sie wie beispiels­weise der ContiWinterContact TS 810 Sport mit ihrem aufwändigen asymmetrischen Profil­design eher filigran gestaltete Hightech-Verbindungen zwischen Auto und Fahrbahn. Auch die wichtige wintertaugliche Laufflächenmischung bleibt ungenannt. Klarer in der Aussage ist das Schneeflockensymbol, mit dem nahezu alle leistungsfähigen Winterreifen inzwischen versehen sind. Es kann angebracht werden, wenn der jeweilige Reifen beim ABS-Bremsen auf Schnee sieben Prozent besser ist als ein Referenz-Standard-Reifen mit M+S-Kennung.

Belgien / Niederlande / Luxemburg:

Belgien, die Niederlande und Luxemburg gelten nicht unbedingt als Wintersportländer. Den­noch sollten Winterreifen montiert sein: In den bergigen Regionen an der deutschen Grenze ist Schnee vorprogrammiert, und in den anderen Teilen unserer westlichen Nachbarländer herrschen im Win­ter Minustemperaturen – ohne Winterreifen werden die Bremswege lang und länger. Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht, Spikes sind verboten.

Dänemark:

Die Dänen kennen keine Winterreifenpflicht, doch die Umrüstquote ist hoch. Spikes sind erlaubt, haben aber keine Bedeutung im Straßenverkehr. Schon alleine wegen der niedrigen Temperaturen im winterlichen Dänemark sind Winterreifen bei der Einreise anzuraten.

Deutschland:

Autofahrer sind verpflichtet, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ausrüstung ihres Autos an die Wetterverhältnisse anzupassen, daher spricht man von der „Situativen Winterreifenpflicht“. Autofahrer, die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen mit Bußgeld rechnen, zusätzlich drohen Punkte in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“.

Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Winter ergänzt werden und die Witterungsverhältnisse sowie die Reifenqualitäten detaillierter beschreiben. Auch die Bußgelder sollen erhöht werden.

Estland:

Winterreifenpflicht ist vom 1. Dezember bis Ende Februar – je nach Wetterlage kann die Winterreifenpflicht allerdings schon eher vorgeschrieben oder nach hinten verlängert werden. Spikes sind nicht zugelassen.

Finnland:

In Finnland gilt uneingeschränkt vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, die seit 1999 auch ausländische Fahrzeuge einschließt.

Frankreich:

Winterreifenpflicht herrscht in Frankreich nicht, Schneeketten können auf bestimmten Strecken obligatorisch sein, Schilder weisen darauf hin. Pkw dürfen auch mit Spike-Reifen bestückt werden (von Anfang November bis Ende März, dann 90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Eine Plakette am Wagen muss auf die Spikes hinweisen. Trotz fehlender Winterreifenpflicht: Gerade in den französischen Alpen sollte man auf keinen Fall ohne Winterreifen unterwegs sein.

Italien:

Es gibt keine Pflicht, Winterreifen zu benutzen, obwohl dies für bestimmte Strecken vorge­schrieben werden kann. Über die Verwendung von Schneeketten gibt es in Italien keine besonderen Vorschriften. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbe­grenzungen halten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts). Der Winterurlaub in Italien sollte auf keinen Fall ohne Winterreifen angetreten werden.

Lettland:

In Lettland gilt – wie in Finnland – eine Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende Februar.

Litauen:

Hier gilt die Winterreifenpflicht – vom 1. November bis 1. April.

Norwegen:

Für ausländische Fahrzeuge sind in Norwegen Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl sie dringend empfohlen werden. Generell sind alle Autofahrer verpflichtet, ihre Fahr­zeuge der Witterung angemessen zu bereifen und - wenn nötig - auch Schneeketten mitzu­führen. An Winterreifen kommt man also auch in Norwegen nicht vorbei.

Österreich:

In Österreich gibt es eine witterungsabhängige „Winter-Ausrüstungspflicht“ zwischen dem 1. November und dem 15. April. Während dieser Zeit darf man bei winterlichen Straßenbedingungen nur auf Winterreifen unterwegs sein. Gesetzlich erlaubt sind auch Sommerreifen, wenn an den Antriebsrädern Schneeketten montiert sind. Die Fachleute des ÖAMTC (Österreichischer Automobilclub) weisen jedoch darauf hin, dass diese Kombination nicht empfehlenswert ist und Winterreifen montiert werden sollten. Diese Winterreifen müssen mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben. Auf bestimmten Strecken kann zusätzlich die Ausrüstung mit Schneeketten vorgeschrieben werden. Spikes sind an Fahrzeugen bis 3,5 t erlaubt; es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Polen:

Wer im Winter nach Polen fährt, darf dies ohne Winterreifen tun. Da jedoch auf dem Land kaum Winterdienste vorhanden sind, ist man ohne sichere Winterreifen mit großem Risiko unterwegs.

Rumänien:

In Rumänien gibt es derzeit keine Vorschriften in Bezug auf Winterausrüstung. Das Ministerium für Transport hat angekündigt, dass die Regierung im Dezember 2010 eine Notverordnung genehmigen wird, die Fahrzeughalter verpflichtet, ihre Fahrzeuge von 1. November bis zum 31. März mit Winterreifen auszustatten. Die neue Regelung soll erst ab 2011 gültig werden.

Schweden:

Auch in Schweden sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit für ausländische Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländische. Ins Land der Elche ohne Winterreifen zu fahren, ist mit dem Auto nicht empfehlenswert, da viele Straßen nicht gestreut werden.

Schweiz:

Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls, der nachweislich auf Sommerreifen zurückzuführen ist, eine Mithaftung in Betracht kommt. Die Schweizer Vollkaskoversicherung leistet in solchen Fällen nicht. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (auch an Allrad-Fahrzeugen). Die meisten Auto­bahnen in der Schweiz dürfen nicht mit Spikes befahren werden. Mit Spikes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts. Winterreifen gehören in der Schweiz also zum guten Ton.

Slowakei:

Wer in die Slowakei fährt, muss Winterreifen montiert haben – dort gilt die gesetzliche Pflicht.

Slowenien:

In Slowenien gilt vom 15. November bis zum 15. März eine Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet entweder Winterreifen oder Radialreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Milli­metern; nach slowenischem Gesetz reichen allerdings zwei Winterreifen pro Fahrzeug aus. Experten raten jedoch dringend dazu, rundum Winterreifen zu montieren.

Tschechien:

Eine Winterreifenpflicht gibt es in Tschechien auf bestimmten Strecken wie beispielsweise der wichtigen Autobahn D 1. Sie besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März, die Strecken sind durch Schilder markiert. Ohne Winterreifen in die weiße Pracht nach Tschechien zu fahren, ist also nicht anzuraten.
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Lachgummi » 26.11.2010, 10:07

Und Fahrräder natürlich auch :mrgreen:
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Smarty » 26.11.2010, 10:07

... und hier der Tourenfahrer ...

Zitat:

10.11.2010 08:50


Winterreifen für Motorräder nicht zwingend erforderlich



Nicht nur Autofahrer, sondern auch die Freunde der motorisierten zweirädrigen Fortbewegung müssen in den Wintermonaten darauf achten, dass ihre Bereifung an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein „kleines“ oder „großes“ Zweirad handelt.

Seit 2006 müssen Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit „geeigneter Bereifung“ unterwegs sein. Dies war dem Oldenburger Oberlandesgericht jedoch zu schwammig, sodass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kürze wahrscheinlich geändert wird. Konkret geht es um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Reifentyps.

Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den künftigen Wortlaut des § 2, Abs. 3a der StVO lautet: „Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt ist (Winterreifen).“ Diese Aussage umfasst zunächst auch alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art „Winterreifen“ gibt, sei dahingestellt.

Es sei wichtig zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht, warnt das Institut für Zweiradsicherheit e.V. (ifz). Gehören die Wetterverhältnisse nicht in das oben beschriebene Raster, ist die „herkömmliche“ Bereifung ausreichend. (Auto-Reporter.NET/br)
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Thorsten_Boehm » 26.11.2010, 10:22

Da die Rede von Kraftfahrzeugen ist, gilt diese Regelung somit zunächst auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art "Winterreifen" im Handel gibt, sei laut ifz dahingestellt.

Thorsten
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Donnergrollen » 26.11.2010, 11:43

der Reifenhändler meines Vertrauens verkauft zumindest seit letztem Winter, Winterreifen für Roller :!: 8)
Laut seiner Aussage soll es wohl auch Winterreifen für Motorräder geben, von welchem Hersteller die sein sollen
habe ich nicht gefragt. Werde demnächst aber noch mal nachfragen.
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Gruss Harald
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Unbekannt » 26.11.2010, 11:49

ich hab ne mpp 2 ct winterreifen drauf

m atsch,p appschnee und p lödes eis

2 grad c[/ color] elsius und [color=#FF0000]t iefer
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Lachgummi » 26.11.2010, 12:17

Johannes hat geschrieben:ich hab ne mpp 2 ct winterreifen drauf

m atsch,p appschnee und p lödes eis

2 grad c elsius und t iefer


Da war wohl eine Leertaste zuviel drin. :roll:
Der Lachgummi
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Kiesi » 26.11.2010, 13:36

Johannes hat geschrieben:ich hab ne mpp 2 ct winterreifen drauf

m atsch,p appschnee und p lödes eis

2 grad c[/ color] elsius und [color=#FF0000]t iefer



:mrgreen: :mrgreen:
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Duese » 26.11.2010, 19:40

Die Wenigsten von uns werden bei weißen Straßen mit dem Mähpod fahren,oder? :roll:
Ausnahme evtl. Gespanne. Oder ein befreundeter Yamaha Händler der im Winter mit dem Bike in Skandinavien unterwegs ist.
Aber der nimmt dann Reifen mit Spikes mit. :mrgreen:
Kommt irgendwie einer Enteignung im Winter gleich,oder? :evil:
Ich darf nur die freigegebenen Reifen fahren und Winterreifen mit Freigabe jibbet (noch) nicht für Schrankwände/Großroller.
Bezahlt Ramsauer dann mein Bus-Ticket, falls ich keine Dose besitze?

Die Vorlage an sich ist okay, aber, wie meistens, nicht zu Ende gedacht. :evil:
Ist ungefähr wie:
Auf Fußwegen darf nur geatmet werden, wenn man 10 cm über dem Boden schwebt.
Sie können nicht schweben? Pech gehabt! :mrgreen:

Gegen die Winterreifenpflicht an sich habe ich nichts einzuwenden. Obwohl die Wanderdünen trotzdem vor mir parken werden, sobald es nur nach Schnee riecht. :evil:
Wenn ich dann mit dem Allrad durch lade, dann werde ich immer freundlich angehupt. Muss unbedingt auf E-Antrieb umsteigen, dann weck ich keinen mehr auf. :mrgreen:

winterliche Grüße
Dieter
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon Croissant » 26.11.2010, 20:47

Lachgummi hat geschrieben:Und Fahrräder natürlich auch :mrgreen:


..und die???

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Klaus :?
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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon US1 » 26.11.2010, 23:58

Die werden ab Morgen aufgezogen......

dann ist Herr Ramsauer zufrieden

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Re: Winterreifen ab 26.11.2010 auch fürs Moped???

Beitragvon US1 » 27.11.2010, 00:07

Und hier gibt es auch schon eine größere Auswahl an Winterreifen

Winterreifen

Wenn das Gesetz in Kraft tritt könnt ihr umrüsten :mrgreen:

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