Thomas hat geschrieben:Kündigen kann nur der jeweilige Eigentümer oder sein Bevollmächtigter. Einen Eigentums- und damit Vermieterwechsel ist dem Mieter allerdings anzuzeigen. Aus diesem Fehler könnte man hier was machen.
Rein rechtlich ja. Andererseits hat die "Gegenseite" ja noch bis zum 3. November Zeit, den Vermieterwechsel mitzuteilen und eine rechtsgültige Kündigung zuzustellen.
Ich würde es nicht unbedingt auf die Spitze treiben. Sonst wird vielleicht hinterher auch noch die Wohnung gekündigt.
Dann empfehle ich diese Lektüre: http://www.derwesten.de/staedte/bochum/ ... 30540.html

Gruß
Jürgen