xyz hat geschrieben:garantie ist dann garantie wenn der händler kostenfrei ersetzt oder instandsetzt...
martin
Wenn der Händler kostenfrei ersetzt oder instandsetzt ist das Gewährleistung oder Garantie oder Kulanz.
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) für Rechts- und Sachmängelfreiheit im Zeitpunkt des Verkaufs des Vertragsgegenstandes. Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss der Verkäufer immer nur für solche Mängel einstehen, die bei der Übergabe der Kaufsache bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Sie wird sehr oft mit der Gewährleistung verwechselt; das ist irreführend, denn mit dem Begriff Garantie ist das vertraglich vereinbarte Einstehen des Herstellers für solche Fehler gemeint, die nach der Übergabe der Kaufsache entstehen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Mangel oder Fehler schon im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bestand.
Alles klar?
