reto hat geschrieben:...
Und Ja, es hat leider in der kleinen Schweiz in den letzten Jahren einige Vorfälle gegeben da wurden Jugendliche in der 50er Zone auf dem Fussgängerstreifen mit mehr als 100km/h zu tode gefahren.
Solche Leute gehören für mich ganz hart bestraft, ev. auch mit bedingter Haft. Im Wiederholungsfall sowiso, und dann auch nicht nur bedingt!
...
Nun, man muss zwar immer den Einzelfall betrachten, doch wer in einer Tempo 50 Zone auf dem Fussgängerstreifen jemanden mit 100 km/h tötet ... (dürfte meiner Meinung nach auch beim ersten Mal eine Haftstrafe bekommen).
Ich bin jedoch kein Jurist (will auch keiner sein), ebenso kein Richter und es steht mir nicht zu Recht zu sprechen, ich habe diesbezüglich lediglich eine persönliche Meinung.
Ungerecht finde ich jedoch (in Deutschland, ich weiß nicht wie es z. B. in der Schweiz ist), dass Strafen nicht dem Einkommen angepasst werden. Sonst gibt es immer "Tagessätze", d. h. es besteht eine Abhängigkeit vom Einkommen.
Im Straßenverkehr sind diese Strafen (wahrscheinlich weil es "einfacher" ist), immer gleich. D. h. eine allleinerziehende Person zahlt genauso viel wie z. B. ein Millionär. Falsch parken: 5 Euro. Zu schnell gefahren: 100 Euro.
Das sollte sich z. B. schon einmal ändern.
Jörg