Emorej hat geschrieben:Diesen Abschnitt habe ich soeben motorradonline24 entnommen:
§ 53 Abs. 2 StVZO Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
.....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig......
und frage mich nun, ob alle Topcase-mit-Bremslicht-Fahrer illegal unterwegs sind?
P.S.: Der Urheber war übrigens die Rennleitung...
Nein diese Fahrer sind NICHT illegal unterwegs:Punktgenau steht das in der Vorschrift 93/92/EWG unter Punkt 6.4.1.
Hautpunkt Bremsleuchten
Anzahl eine
oder zweiSo nun die ausführliche ErklärungEs gibt nationale Gesetze,Vorschriften,Regelwerke aber auch "Dank" EU eine Europäische Vorschrift die besagt das es auch zwei sein dürfen.
93/92/EWG mittlerweile wurde diese durch 2002/24/EG ersetzt
Richtlinie = "Verfahren zur Typgenehmigung von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen"
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... V%3Al21032Da das Ganze Grundregelwerk 93/92/EWG aber relativ kompliziert ist,hat sich jemand bei der Dekra mal die "Mühe" gemacht und das Ganze relativ einfach zusammen gefasst.
Eine Übersicht findest du hierhttp://www.dekra.de/de/c/document_libra ... upId=10100Punkt 2.7 Bremsleuchten
und hier unter dem Punkt Anzahl
hier ist das Ganze auch schriftlich klar getrennt dargestellt.