Meinst du die Helibar von Tracstar?
http://images.google.de/imgres?imgurl=h ... MQrQMIHjAAFalls ja:
Es muss nichts verändert werden. Materialgutachten ist zu bekommen, aber keine Eintragung möglich laut TÜV.
Insbesondere weil das Gutachten nichts aussagt. Ich habe mir von Tracstar das Gutachten schicken lassen, und der TÜV sagte nur "passt nicht" Ist auch verständlich, weil auf dem Gutachten was man von Tracstar oder auch von diversen Händlern in Belgien und Co bekommt tatsächlich nichts drauf hinweist, das es sich tatsächlich um diesen Griff handelt.. keine Zeichnung, nichtmal die eingravierte Nummer ist vorhanden. In meinen Augen ein Gutachten für irgendwas mit einer Nummer, die aber nicht auf dem Griff zu finden ist.
Die Griffe fallen jedoch nicht auf und dadurch kein Problem in der Regel. Weder Polizei, noch TÜV bei der Vollabnahme oder gar ich die erste zeit, haben registriert das es sich um ein Zubehörteil handelt.
Bezüglich evtl. Änderungen.
Wie gesagt es muss ansich nichts verändert werden. Jedoch ist die neigung des Bremshebels nicht mehr vollständig möglich da der Flüssigkeitsbehälter am Winkel recht früh anschlägt.
Desweiteren, aber das würde ich keine wirkliche Änderung nennen. Es kann sein (Bei meiner K1200S) war es so, das es günstig ist, einen kabelbinder "locker" um die Bremsleitung und das Fahrwerk zu binden. Die Bremsleitung kann beim volleinschlag nach rechts und schließlich zurück, am Fahrwerk kurz hängen bleiben, was falsch aber auch doch richtig ausgedrückt ist... Das ist in meinen Augen wie es dort der Fall ist nicht so drastisch wie es sich jetzt anhört, da keine Blockierung oder abreißen des Schlauchs möglich ist, aber 100% ist es halt auch nicht. Ein Kabelbinder der halt wirklich nur locker festgezogen ist sorgt für eine opimale Führung des Bremsschlauchs. Also wirklich kein Thema.. Wie gesagt K1200S. Kann sein das bei der K1300S der Schlauch etwas länger oder kürzer ausfällt.