Horst_S hat geschrieben:Es fängt an OT zu werden.
Was Verkehssicherungspflicht ist, steht ziemlich genau definiert.
Wäre ein Erdbeben so häufig und warscheinlich wie ein heftiger Regenschauer wäre die Antowrt auf deine Frage: Ja. Weil vorhersehbar.
Gruß
Horst
Bimbo hat geschrieben:Wie ist der vorletzte Satz von Klaus: Zwischenzeitig habe ich erfahren, dass sich dort bereits am Abend zuvor ein PKW-Unfall ereignet hatte zu verstehen?
Hat die Gemeinde bereits gewusst, dass die Straße mit Schlamm überdeckt war und hat keine Warnhinweise angebracht? Dann wäre sie doch bestimmt in Regress zu nehmen.
Gruß
Bimbo
JustMe hat geschrieben:Investiere die paar Euro für ein Aufklärungsgespräch bei einem Fachanwalt und entscheide dann, was du tun möchtest.
„Rechtsberatung by Internet“ ist doch totale Zeitverschwendung.
Vessi hat geschrieben:wenn deiner meinung nach immer der besitzer des objekts, das den schaden verursacht aufkommen muss....
dann müssten sturmschäden durch öffentliche bäume von kommunen bzw. dem land bezahlt werden....und das wäre mir neu...
per Tapa
Horst_S hat geschrieben:
es gilt in Deutschland immer noch das Verursacher Prinzip. Wer für einen Schaden verantwortlich ist (Egal ob durch verletzung der Sorgfaltspflicht oder was) muss für den entstandenen Schaden aufkommen. (Soviel Bananenrepublik sind wir dann doch noch nicht).
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