Aha ... jetzt ist mir auch klar warum Du Seitenlange Herleitungen bzw. Beweisfuehrungen
hier im Forum verbreitest. Da fuehlt sich wohl jemand von MIZU auf den Schlips getreten
Wenn irgendwo in Deiner Herleitung ein Fehler enthalten ist ... dann evtl. an den
Grundvoraussetzungen.
Eigentlich ist ja nur die Hoeherlegung im belasteten Zusatand interessant ...
Da sich durch die Veraenderung der Platten die ganze Geometrie und somit die
ganzen Hebelarme veraendern, kann es ja durchaus sein, dass die Geschichte im
belasteten Zusatand gleich ganz anders aussieht ...
Damit will ich jetzt bestimmt nicht nen neuen Hoeherlegungsbericht anregen ...
Golo
PS: wenn ich mir die ganze Hebelei der Aufhaengung so ansehe ... gibt es fuer mich
auch keinen ersichtlichen Grund warum da irgend welche Abstande
(bei Dir mit a und b benannt) als fix Werte angesehen werden muessen. Man kann
durchaus auch auch den Abstand b veraendern (solange nix schleift), und damit die veraenderten
angreifenden Momente wieder "gerade" ruecken. Somit koennte man z.B. ein unveraendertes
Ansprechverhalten erreichen.
Fazit: das ganze NUR auf die erreichte Hoeherlegung zu reduzieren ist mit Sicherheit
nicht das Ende vom Lied. Ich will auch mit Sicherheit nicht die Firma MIZU verteidigen...
Aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen das hier irgendjemand die ganze
Hebelei bis ins letzte Deteil verstanden hat ... wobei ich mich natuerlich dazuzaehle ... !!! ???
Hiermit will ich natuerlich keinen kritisieren, aber das ganze Thema ist vielleicht
nicht ganz so trivial wie es hier dargestellt wird ...
