Verjährung österreichischer Strafverfügung

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Verjährung österreichischer Strafverfügung

Beitragvon Maze » 24.10.2007, 12:36

schwirrt mir heute mit Datum 15.10. eine Strafverfügung aus Kitzbühl
ins Haus, ich wäre doch glatt am 6.7.2007 zu schnell mit dem Moped
unterwegs gewesen. Ich, ausgerechnet ich wäre zu schnell gewesen ?!?!?

gibt es in Österreich eigentlich eine Verjährung ?
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Beitragvon Achim » 24.10.2007, 12:49

>>HIER<< wird Dir geholfen! :wink:
Gruss Achim

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Re: Verjährung österreichischer Strafverfügung

Beitragvon Al_K_Seltzer » 24.10.2007, 13:01

Maze hat geschrieben:schwirrt mir heute mit Datum 15.10. eine Strafverfügung aus Kitzbühl
ins Haus, ich wäre doch glatt am 6.7.2007 zu schnell mit dem Moped
unterwegs gewesen. Ich, ausgerechnet ich wäre zu schnell gewesen ?!?!?

gibt es in Österreich eigentlich eine Verjährung ?

Moin, Maze. Unabhängig von den (zweifellos auch in A) herrschenden Verjährungsfristen gilt zu beachten, dass die Verjährung durch amtliche Handlungen aufgeschoben wird (bin mir ziemlich sicher, dass das auch in A der Fall ist). Konkret liegt in diesem unseren Lande die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr (nur richtig zu verstehen, gell) bei 3 Monaten.
Auf Deinen Fall bezogen würde die Verjährungsfrist nicht schon ab dem Tag der Tat beginnen, sondern erst mit dem Datum des offiziellen Schreibens plus Zusendefrist (i.d.R. eine Woche). Allerdings darf die Zeit zwischen der Tatzeitpunkt und dem Datum der Strafverfügung auch nicht mehr als 3 Monate betragen. Was ist denn das Datum des funny Schreibens aus A?

Zum empfehlen ist erst einmal Nichtreagieren bei gleichzeitiger Konsulation durch Deinen Anwalt.
Al_K_Seltzer
 

Beitragvon Achim » 24.10.2007, 13:06

Yep, in D soviel ich weiß,
3 Monate ab Poststempel Eingang des Schreibens.
In dem Moment wo Du drauf antwortest, oder Dein Anwalt Akteneinsicht beantragt ist alles hinfällig.
Sollte es also nicht per Einschreiben gekommen sein,
erstmal vergessen und nicht mucken! :wink:
Gruss Achim

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Re: Verjährung österreichischer Strafverfügung

Beitragvon Maze » 24.10.2007, 13:13

Al_K_Seltzer hat geschrieben: Was ist denn das Datum des funny Schreibens aus A?


15.10.2007 und Posteingang heute

Ich laß mir einfach mal ein Bild kommen
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Re: Verjährung österreichischer Strafverfügung

Beitragvon Achim » 24.10.2007, 13:15

Maze hat geschrieben:
Ich laß mir einfach mal ein Bild kommen


Damit kannst Du die Verjährung schon vergessen!
Gruss Achim

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Beitragvon Maze » 24.10.2007, 13:25

na gut, dann lege ich mich zurück und warte auf ein Bußgeldverfahren.

Wobei, wenn ich keinen Einspruch einlege, schreiben die, wäre eine
Haftstrafe als Ersatz zu befürchten.

Auch nicht schlecht, wer hat schon kostenlose Unterkunft in Kitzbühl.
sollte vielleicht meine Ski mitnehmen
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Re: Verjährung österreichischer Strafverfügung

Beitragvon BTX65 » 24.10.2007, 13:31

Maze hat geschrieben:
Ich laß mir einfach mal ein Bild kommen


... kostet alles nur Geld :!:

Erst kommt noch eine Mahnung, dann schreibt Dir der Landeshauptmann von Tirol einen netten Brief und danach stellst Du fest, daß sich in solchen Fällen die Behörden grenzübergreifend erstaunlich einig sind

Gruß
Peter
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Beitragvon Maze » 24.10.2007, 13:37

könnten die Michaels nicht in Lettland eine Foren-Adresse gründen, über die
wir alle unsere Mopeds zulassen ? So eine Rießen-WG mit großem
Briefkasten für die Bußgeldbescheide ?
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Beitragvon Achim » 24.10.2007, 14:28

Maze, hast Du den Bescheid denn per Einschreiben mit Rückschein, den Du unterschrieben hast, bekommen? Bist Du sicher, daß das Teil überhaupt bei Dir angekommen ist, oder nicht eventuell Dein Staplerfahrer unterschrieben und es dann verloren hat?

Manoman, bin ich kriminell. :shock: :oops:

btw: Ist das nicht ein Firmenkfz.?
Gruss Achim

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Beitragvon Detlef » 24.10.2007, 14:50

Steh' doch zu Deiner Heizerei, Du Memme! :mrgreen:

Falls Du klamm bist, kriegen wir die Kohle im Forum schon für Dich zusammen. Und für den Knast wird sich auch noch jemand finden lassen.

Weicheier, diese Schwaben... :shock:
Detlef
 

Beitragvon HWABIKER » 24.10.2007, 15:05

Moin Maze,
bevor wir alle Möglichkeiten der Juristerei ausschöpfen wäre es sicher sinnvoll, zu wissen:

Was soll der Spass denn kosten?
1300 Krüsse
aus dem Norden

Rainer

Nolite turbare lineam meam

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Beitragvon Al_K_Seltzer » 24.10.2007, 15:16

Maze hat geschrieben:na gut, dann lege ich mich zurück und warte auf ein Bußgeldverfahren.

Wobei, wenn ich keinen Einspruch einlege, schreiben die, wäre eine
Haftstrafe als Ersatz zu befürchten.

Auch nicht schlecht, wer hat schon kostenlose Unterkunft in Kitzbühl.
sollte vielleicht meine Ski mitnehmen

Maze, meine Empfehlung (aus aktueller eigener Erfahrung :evil: ):

reagiere nicht (!) und konsultiere einen Verkehrsrechtsexperten mit dem, was und wie Du es erhalten hast. Nur der wird Dir eine auch formaljuristisch kompetente Antwort geben können. Gut möglich, dass das Ding tatsächlich schon de jure verjährt ist, wenn die 3-Monatsfrist auch bei den Öschis gilt. Offenbar geht es um Tage...

Würdest Du jetzt offiziell reagieren, könntest Du u.U. Gefahr laufen, dass alles wieder auflebt... Wenn's allerdings nur ein paar olle Öcken kostet, wär's den Aufwand nicht wert, hier heißt's auch abzuwägen. Aber det kannste ja, gell.

Good luck!
Al_K_Seltzer
 

Beitragvon Achim » 24.10.2007, 15:25

HWABIKER hat geschrieben:Moin Maze,
bevor wir alle Möglichkeiten der Juristerei ausschöpfen wäre es sicher sinnvoll, zu wissen:

Was soll der Spass denn kosten?


Bei dem Hype, den Maze hier veranstaltet,
rechne ich mal mit der unglaublichen, unverschämten
Wuchersumme von € 5.- :lol: :wink:
Gruss Achim

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Beitragvon Maze » 24.10.2007, 15:35

es geht hier zwar "nur" um € 40, aber alles bezahle ich nun auch nicht
freiwillig.

Bescheid kam ohne Einschreiben an.

jedoch, zur besagten "Strafzeit" bin ich nochmals 3x geblitzt
worden und da würde es um weit mehr gehen :oops: .

auf diese Foto-Session wartete ich ja schon :cry:
und so langsam befürchte ich, ich muß mich darauf vorbereiten .........
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