Maze hat geschrieben:na gut, dann lege ich mich zurück und warte auf ein Bußgeldverfahren.
Wobei, wenn ich keinen Einspruch einlege, schreiben die, wäre eine
Haftstrafe als Ersatz zu befürchten.
Auch nicht schlecht, wer hat schon kostenlose Unterkunft in Kitzbühl.
sollte vielleicht meine Ski mitnehmen
Maze, meine Empfehlung (aus aktueller eigener Erfahrung

):
reagiere nicht (!) und konsultiere einen Verkehrsrechtsexperten mit dem, was und wie Du es erhalten hast. Nur der wird Dir eine auch formaljuristisch kompetente Antwort geben können. Gut möglich, dass das Ding tatsächlich schon de jure verjährt ist, wenn die 3-Monatsfrist auch bei den Öschis gilt. Offenbar geht es um Tage...
Würdest Du jetzt offiziell reagieren, könntest Du u.U. Gefahr laufen, dass alles wieder auflebt... Wenn's allerdings nur ein paar olle Öcken kostet, wär's den Aufwand nicht wert, hier heißt's auch abzuwägen. Aber det kannste ja, gell.
Good luck!