von pif-paf » 26.02.2013, 17:25
Ein Text aus
Fragen und Antworten zur Einführung von E10 in Deutschland
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft
Gibt es Unterschiede in der Haltbarkeit von E10 und Super?
Für E10 gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für E5, mit Ausnahme des maximal
zulässigen Sauerstoffgehalts und den damit verbunden höheren Grenzwerten für sauerstoffhaltige
Komponenten. Der maximal zulässige Sauerstoffgehalt in E5 beträgt 2,7 Gewichtsprozent, in E10 ist
dieser auf 3,7 Gewichtsprozent beschränkt. Der Bioethanolgehalt ist, wie im Namen des Kraftstoffs
angegeben, auf maximal 5 beziehungsweise 10 Volumenprozent beschränkt.
Die Haltbarkeit von Bioethanol ist grundsätzlich nicht beschränkt. Alterungsprozesse sind bei
Bioethanol nicht bekannt. Die Haltbarkeit der Mineralölkomponente sowohl in herkömmlichem
Super (E5) als auch E10 ist in den einschlägigen Kraftstoffnormen nicht gesondert geregelt.
In den Kraftstoffnormen wird jedoch zwischen Winterware und Sommerware der Kraftstoffe
unterschieden. Dies ist für die Zündfähigkeit der Kraftstoffe wichtig. Generell ist die Zündwilligkeit
eines Kraftstoffs von den Verdampfungseigenschaften abhängig. Diese sind in der DIN 51626-1
geregelt und unterscheiden sich nicht zwischen E5 und E10. Winterware hat in der Regel einen
höheren Dampfdruck, um auch bei winterlichen Temperaturen zündfähig zu bleiben. Sollte
Sommerkraftstoff, bedingt durch eine lange Lagerung bedingt, im Winter eingesetzt werden, kann
dies beim Motorstart, besonders bei niedrigen Außentemperaturen, zu Problemen führen. Dies trifft
sowohl für E5 wie für E10 zu. Bestimmungsgemäß sollte daher Sommerkraftstoff in der
Sommersaison und Winterkraftstoff in der Wintersaison verwendet werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass beim Lagern von Kraftstoff in nicht verschlossenen Behältern eine
Verdampfung von Kraftstoffanteilen, insbesondere der leichtflüchtigen Komponenten, stattfinden
kann. Dadurch kann der Dampfdruck während eines längeren Lagerungszeitraums sinken und die
Zündwilligkeit wird herabgesetzt. Auch dies trifft sowohl für E5 wie für E10 zu.
E5 und E10 sollten auch deshalb in geschlossenen Behältnissen gelagert werden, um die Aufnahme
von in der Luft enthaltener Feuchtigkeit zu vermeiden. In den Behältnissen darf sich auch kein
Wasser befinden. Bei zu hohem Wassergehalt kann es zu einer Entmischung der einzelnen
Kraftstoffkomponenten kommen mit der Folge, dass die normgerechte Kraftstoffspezifikation nicht
mehr eingehalten ist.
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Viele Grüße aus dem Norden
pif-paf
K1200R
